Verhüllungsverbot kommt nächstes Jahr

22.10.2018, 11:23 Uhr
· Online seit 22.10.2018, 11:23 Uhr
Das kantonale Verhüllungsverbot in St.Gallen tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Verstösse verzeigt und im Strafverfahren beurteilt.
René Rödiger
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Am 23. September haben die St.Galler Stimmberechtigten den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz angenommen. Die Regierung hat den Vollzugsbeginn auf den 1. Januar 2019 festgelegt.

Wer ab nächstem Jahr im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht verhüllt und dadurch die Sicherheit oder den gesellschaftlichen Frieden bedroht, wird mit Busse bestraft.

Diese Bussen können jedoch nicht sofort ausgestellt werden. Die Polizisten können lediglich die Personalien und den Sachverhalt feststellen und dann bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.

veröffentlicht: 22. Oktober 2018 11:23
aktualisiert: 22. Oktober 2018 11:23
Quelle: red.

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