Braucht ein Cowboy eine Pistole?

16.02.2019, 13:02 Uhr
· Online seit 16.02.2019, 12:43 Uhr
Cowboys und Polizisten sind in der Regel mit einer Waffe ausgestattet. Und das gilt meistens auch für dementsprechende Fasnachtskostüme. Doch laut dem Bundesamt für Polizei gibt es dabei einige Dinge zu beachten.
Dario Brazerol
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Die Fasnacht steht vor der Tür und so manches Kind wünscht sich nichts sehnlicher als an diesem Tag den mutigen Polizisten oder den verwegenen Cowboy zu geben. Das Outfit ist bis ins letzte Detail durchdacht, der Hut sitzt, die Marke auf der Brust blitzt und im Halfter liegt griffbereit eine Spielzeugpistole. Oft wirken die Plastikimitate der Feuerwaffen erschreckend echt – es könnte gar Verwechslungsgefahr mit einer echten Waffe entstehen. Aus diesem Grund können solche Spielzeugpistolen unter das allgemeine Waffengesetz fallen.

Waffen müssen als Spielzeug erkennbar sein

«Wenn Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, fallen sie unter das Waffengesetzt», heisst es in einem Schreiben des Bundesamts für Polizei. Als «verwechselbar» gelten demnach alle Gegenstände, die auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen und von Laien nicht als Spielzeuge erkennt werden können. Der Grund für diese Massnahme ist, dass solche Imitate immer wieder als Drohmittel eingesetzt werden. Dies bestätigt auch Matthias Graf, Mediensprecher von der Kantonspolizei Thurgau: «Vor allem die sogenannten Soft-Air-Waffen mussten wir in der Vergangenheit schon des öfteren konfiszieren.»

Allerdings unterliegen nicht alle Spielzeugpistolen dem Waffengesetz. Wenn das ganze Spielzeug, also Griff, Rahmen, Verschluss und Lauf transparent sind, können sie ohne Besorgnis gekauft werden. In dieser Form werden die Spielzeugpistolen auch bei der Warenhauskette Manor angeboten: «Im Bezug auf Spielzeugwaffen hält sich Manor sehr strikt an das Waffengesetz», erklärt Sofia Conraths, Mediensprecherin der Manor AG. «Somit sind ausdrücklich nur durchsichtige Imitationswaffen erlaubt.» Sobald solche Waffen aber angemalt oder umlackiert werden, gilt wieder das Waffengesetz. Doch was bedeutet dies überhaupt für die Kunden?

«Werden nicht gezielt kontrollieren»

Laut Gesetz müssen die Käufer solcher Waffen 18 Jahre alt sein und dürfen diese nur mit einer «Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen» erwerben. Ausserdem muss der Kauf der Waffe schriftlich dokumentiert werden. Wer sich nicht an diese Vorlagen hält, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Aber: Nicht alle Kinder, welche sich als Polizist oder Cowboy verkleiden, müssen nun auf eine Spielzeugattrappe verzichten: «Wir werden an der Fasnacht nicht gezielt die Leute wegen solcher Waffen kontrollieren», sagt Matthias Graf. «Was wir allerdings nicht tolerieren, ist, wenn mit den Waffen Missbrauch getrieben oder sogar andere Menschen damit bedroht werden.»

veröffentlicht: 16. Februar 2019 12:43
aktualisiert: 16. Februar 2019 13:02
Quelle: dab

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