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Persönliche Bedürfnisse sollen berücksichtigt werden

Persönliche Bedürfnisse sollen berücksichtigt werden

21.11.2017, 10:17 Uhr
· Online seit 21.11.2017, 10:00 Uhr
Mit Palliative Care, die Sterbende umfassend begleitet, könnte besser auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden. Die Bereitschaft der Bevölkerung, für die hohen Kosten am Lebensende aufzukommen, sei gross.
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Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» haben 33 Forschungsprojekte in den vergangenen fünf Jahren das Sterben in der Schweiz untersucht. Die meisten Menschen sterben in der Schweiz in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen Bedürfnisse werden dabei aber oft zu wenig berücksichtigt, wie der Nationalfonds am Dienstag zum Abschluss des Forschungsprojekts bekanntgab.

Die Gesellschaft könne die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Menschen in Würde, selbstbestimmt und möglichst frei von Ängsten und Schmerzen sterben könnten. Ein offenes Gespräch mit Sterbenden und ihren Angehörigen sei zwar gewünscht, finde jedoch nicht regelmässig statt. Fachpersonen würden oft ungenügend miteinander kooperieren. Sie seien nicht ausreichend vernetzt, sodass die Sterbenden oft fragmentiert betreut würden.

Palliative Care habe ein grosses Potenzial, um diese Situation zu verbessern. In diesem umfassenden Verständnis von Begleitung und Versorgung stehe die Linderung von Leiden, die Unterstützung einer höchstmöglichen Lebensqualität sowie die Selbstbestimmung im Zentrum.

«Palliative Care sollte in der Schweiz stärker etabliert werden», wird Markus Zimmermann von der Universität Freiburg, Präsident der Leitungsgruppe des Nationalen Forschungsprojektes, in einer Mitteilung zitiert. «Die Bevölkerung sollte entsprechend sensibilisiert, Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich besser ausgebildet werden.»

Die Forschungsergebnisse hätten gezeigt, dass ältere Sterbende während ihrer letzten Lebensphase deutlich geringere Kosten verursachten als jüngere Sterbende. Die Behandlung von Krebserkrankungen bei Patienten am Lebensende sei besonders teurer. Die Bereitschaft der Bevölkerung, für die hohen Kosten aufzukommen, sei hoch - in der Westschweiz sogar noch höher als in der Deutschschweiz.

Dem Tod voraus gingen meistens medizinische und pflegerische Entscheide: Bei 70 Prozent der nicht plötzlichen Sterbefälle aus dem Jahr 2013 sei entweder auf eine weitere Behandlung verzichtet, eine laufende Therapie abgebrochen oder Massnahmen zur Schmerz- beziehungsweise Symptomlinderung mit möglicherweise lebensverkürzender Wirkung ergriffen worden.

Bei lediglich drei Prozent dieser Sterbefälle seien Entscheidungen zur Lebensbeendigung getroffen worden wie etwa Sterbehilfe. Auffällig viele Patientinnen und Patienten seien während ihrer letzten Lebensphase sediert worden und hätten daher das Sterben nicht bewusst erlebt. 2013 sei jeder sechste Sterbende davon betroffen gewesen.

Wenn es gelte, die Rechte von Patienten zu berücksichtigen, so sei entscheidend, ob jemand urteilsfähig beziehungsweise urteilsunfähig sei. Dies korrekt festzustellen, sei in vielen Fällen schwierig, und Ärztinnen und Ärzte seien bei der Feststellung der Urteilsfähigkeit oft unsicher.

Eine gesetzliche Idealvorstellung vom souveränen Patienten, der selbstbestimmt über sein Sterben entscheide, sei realitätsfremd. Eine allfällige Revision des Erwachsenenschutzrechts sollte daher berücksichtigen, dass bei der Bestimmung der Urteilsfähigkeit auch subjektive Aspekte stärker mit einbezogen würden. Zudem wären auch die Aufgaben der Vertretungsperson genauer zu klären.

Im Sterben stellten sich häufig auch existenzielle Sinnfragen. Betreuende Personen sollten dies angemessen berücksichtigen, denn das spirituelle Wohlbefinden beziehungsweise das Verhindern einer existenziellen Not könne die Lebensqualität im Sterben entscheidend verbessern.

Heute seien zu traditionellen Idealen, die beispielsweise von den christlichen Kirchen vertreten würden, unterschiedliche Formen sogenannter «alternativer Religiosität» hinzugekommen. Diese Veränderungen sollten in der Begleitung Sterbender durch die Institutionen und die Gesundheitsfachleute angemessen berücksichtigt werden.

veröffentlicht: 21. November 2017 10:00
aktualisiert: 21. November 2017 10:17
Quelle: SDA

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