Wer zahlt, wenn das Päckli verschwindet?

· Online seit 18.02.2019, 06:36 Uhr
In der einen Sekunde werden sie ausgeliefert, in der anderen sind sie wieder weg. Wenn Päckli aus dem Milchkasten verschwinden, ärgern sich die Empfänger. Doch wer zahlt, wenn das Päckli nie ankommt?
Dario Brazerol
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Viele kennen die Situation: Schon Tage wartet man auf das Päckli mit dem neuen Sommeroutfit oder dem trendigen Elektronik-Gadget. Doch während die Tage vergehen, wird das unwohle Gefühl immer grösser: Ist mein Päckli wirklich auf dem Weg zu mir oder war es sogar schon hier und ich habe nichts davon mitbekommen? Die traurige Gewissheit kommt dann meist erst, wenn Online-Händler und Post die Zustellung des Pakets bestätigen. Wirklich angekommen ist es aber nie. Auf unerklärliche Weise muss die Lieferung aus dem Milchkasten verschwunden sein. Doch wie soll man sich als enttäuschter Empfänger in einer solchen Situation verhalten?

Im Milchkasten erlischt Haftung

Rechtlich gesehen geht die Verantwortung für das Paket, sobald es im Milchkasten deponiert wurde, auf den Empfänger über. Das heisst, allfällige Schadensansprüche bei der Post können nicht geltend gemacht werden. Sollte das Paket zu gross für den Briefkasten sein, wird das Paket persönlich übergeben oder nach Vereinbarung bei einem Nachbarn oder einem anderen ausgemachten Platz, wie dem Hauseingang, deponiert.

Wenn sich aber doch ein Langfinger an dem Paket vergreift, sollte nicht lange gewartet werden: «Am besten erstatten Personen, denen ein Paket gestohlen wurde, direkt Anzeige bei der Polizei», sagt Florian Schneider von der Kantonspolizei St.Gallen. «Wenn keine Anzeige erstattet wird, kann auch kein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Dies liegt daran, dass die Ermittlungsgrundlage fehlt.» Allerdings würden auch viele Firmen im Falle eines Diebstahls Kulanz zeigen und den Preis erlassen, sagt Schneider.

Sicherheit durch Zusatzleistungen

Wer bei der Versendung eines wertvollen Pakets auf Nummer Sicher gehen will, hat die Möglichkeit, bei der Post die Zusatzleistungen «Signature», «Assurance» oder «Fragile» anzugeben. Bei der Zusatzleistung «Signature» darf die Post das Päckli nur abgeben, wenn der Empfänger eine Unterschrift abgibt. Die Zusatzleistung «Assurance» funktioniert nach dem selben Prinzip, die versendete Ware ist aber für bis zu 5000 Franken versichert. Bei Sendungen die mit «Fragile» gekennzeichnet sind, muss die Post besonders aufpassen, dass mit dem Paket nichts passiert.

Markus Werner, Mediensprecher der Post, rät ausserdem, dass Kunden sich ihre Pakete an PickPost-Stellen liefern lassen: «Diese Stellen gib es in der ganzen Schweiz und die Kunden können so selbst entscheiden, wann und wo sie ihr Paket in Empfang nehmen.» Über einen Online-Dienst wird man darüber informiert, wann das Paket an der gewünschten Stelle abholbereit ist.

 

Haftung der Post

Pakete ohne Zusatzleistung: Haftungslimite - CHF 500.-

Pakete mit Zusatzleistung «Signature»: Haftungslimite - CHF 1500.-

Pakete mit Zusatzleistung «Assurance» / «Fragile»: Haftungslimite - CHF 5000.-

 

veröffentlicht: 18. Februar 2019 06:36
aktualisiert: 18. Februar 2019 06:36
Quelle: dab

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