Waffenlieferanten nach Bluttat verurteilt

01.07.2019, 18:10 Uhr
· Online seit 01.07.2019, 16:49 Uhr
Nach der tödlichen Schiesserei vor rund zwei Jahren in der Konstanzer Disco «Grey» sind die beiden Waffenlieferanten wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verurteilt worden.
Laurien Gschwend
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Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat am Montag ein Urteil gegen die beiden Männer gefällt, von denen der Todesschütze sein Sturmgewehr hatte. Sie wurden wegen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen, wie tagblatt.ch berichtet.

Sturmgewehr in Bussnang gekauft

Ein Österreicher hatte in Bussnang ein illegales M16-Sturmgewehr der US-Streitkräfte einer Privatperson abgekauft. Später verkaufte er die Kriegswaffe mithilfe eines Deutschen an den späteren Todesschützen weiter. Die beiden Angeklagten gestanden diese Vorgänge.

Laut tagblatt.ch wurde der Österreicher zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken auf Bewährung und einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Er muss sich zudem mit knapp 7000 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen. Der Deutsche erhält eine mildere Strafe: eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 7600 Franken.

Nichts von Bluttat gewusst

Zwischen dem Waffenverkauf und der Schiesserei im «Grey» verging fast ein halbes Jahr. Weil es keine Anzeichen oder Beweise gab, dass die Waffenlieferanten von der späteren Bluttat hätten wissen können, wurden sie von der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit freigesprochen.

Zur Schiesserei in der Konstanzer Disco «Grey» kam es Ende Juli 2017. Ein 34-jähriger Mann schoss um sich, wobei ein Türsteher tödlich verletzt wurde. Das zweite Todesopfer ist der Täter selbst. Er wurde vor der Disco bei einem Schusswechsel mit der Polizei verletzt. Nach einer Notoperation verstarb er im Spital.

veröffentlicht: 1. Juli 2019 16:49
aktualisiert: 1. Juli 2019 18:10
Quelle: red.

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