War Gleitschirmunfall fahrlässige Tötung?

21.11.2017, 22:23 Uhr
· Online seit 21.11.2017, 22:21 Uhr
Am Dienstag wurde am St. Galler Kantonsgericht der Fall eines Fluglehrers behandelt, dem vorsätzliche Tötung vorgeworfen wird. Er soll Schuld am Tod einer Frau sein, die in Schänis mit einem Gleitschirm abstürzte.
Raphael Rohner
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Zum Unglück war es im Juli 2013 in Schänis im Linthgebiet gekommen. Eine damals 33-jährige Frau flog mit dem Gleitschirm verschiedene Manöver. Dabei folgte sie den Anweisungen des Fluglehrers, der mit ihr vom Boden aus per Funk in Kontakt war.

Bei einer der Übungen, einem «Wingover», bei dem mit schnellen Richtungswechseln hin und her gependelt wird, klappte eine Seite des Gleitschirms ein und verhängte sich, laut Anklageschrift. Die Pilotin begann sich in der Luft spiralförmig immer schneller zu drehen. Der Fluglehrer wies die Frau offenbar zuerst über Funk an, ein Gegenmanöver auszuführen, danach forderte er sie dringend auf, sofort den Notfallschirm einzusetzen.

Die Pilotin zeigte auf all die Kommandos keine Reaktion. Bilder ihrer Helmkamera zeigen, dass sie den Kopf nach oben, zum Schirm gerichtet hatte. Ob sie vor Panik wie gelähmt war, die Kommandos nicht hörte oder ob sie das Rettungssystem aus anderen Gründen nicht auslösen konnte, lässt sich nicht feststellen. Sie stürzte aus rund 180 Metern ab und starb.

Erste Instanz mit Freispruch

Im Juni 2016 war der Fluglehrer vom Kreisgericht See-Gaster in erster Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Angehörigen akzeptierten den Entscheid im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht und fochten das Urteil an.

Am Dienstag vor Kantonsgericht erklärte der 37-jährige Fluglehrer, er lasse das Ereignis in seinem Kopf immer wieder ablaufen. Aber er finde keine Fahrlässigkeit, keinen Fehler. Es sei ein Unfall gewesen. Er präsentierte sich bei der Befragung als erfahrener Fachmann mit einer eigenen Gleitschirmschule.

Das Gericht befragte in der Verhandlung zwei Experten, die in ihren Gutachten zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen waren. Ein strittiger Punkt war die Frage, ob die Flughöhe für die Manöver ausreichend gewesen war. Eine Umfrage bei anderen Schulen hatte gezeigt, dass dort in ähnlichen Lagen geübt wird.

Eine Reihe von Fehlern

Der Rechtsvertreter des Privatklägers warf dem Fluglehrer neben der Flughöhe eine ganze Reihe von Fehlern vor. So habe er falsche Kommandos gegeben. Die Übung sei für die Anfängerin zu schwierig gewesen.

Zudem sei die Kommunikation nicht sichergestellt gewesen: Windgeräusch hätten verhindert, dass die Frau die Anweisungen über Funk hören konnte. Ohrenhörer wären besser gewesen, argumentierte der Rechtsvertreter. Jedes vermeidbare Risiko müsse ausgeschlossen werden, forderte er.

Der Verteidiger des Fluglehrers kritisierte eines der Gutachten als unsachlich und tendenziös. Der Verfasser sei ebenfalls Fluglehrer und befinde sich in Konkurrenz zu seinem Mandanten.

Der Anwalt betonte, dass es sich bei der verunglückten Frau keinesfalls um eine Anfängerin gehandelt habe. Sie sei im Besitz einer britischen Lizenz für Gleitschirmflüge gewesen und habe über 90 Flüge in verschiedenen Ländern absolviert.

Riskante Sportart

Das Manöver, das zum Absturz führte, habe sie zuvor bereits mehrmals ausgeführt. Der Unfall könne nicht auf ihren mangelnden Kenntnisstand zurückgeführt werden. Es gebe bei dieser Sportart ein Grundrisiko. Als die Frau zum Flug angetreten sei, habe sie sich entschieden, dieses Risiko einzugehen.

Das Kantonsgericht wird sein Urteil in den nächsten Tagen bekannt geben.

veröffentlicht: 21. November 2017 22:21
aktualisiert: 21. November 2017 22:23
Quelle: sda/red

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