15-Jährige erstochen - Verdächtiger war Ex-Freund

28.12.2017, 15:54 Uhr
· Online seit 28.12.2017, 15:45 Uhr
Die Bluttat löst Entsetzen in Deutschland aus: Ein 15 Jähre altes Mädchen wird in Deutschland von ihrem gleichaltrigen Ex-Freund erstochen. Die Tat ereignete sich am hellichten Tag in einem Drogeriemarkt.
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Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich die Jugendliche Anfang Dezember von dem ebenfalls 15-Jährigen Tatverdächtigen getrennt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshafen sagte.

Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einem Drogeriemarkt im Ort Kandel (Rheinland-Pfalz) abgespielt. 15 bis 20 Menschen waren zu der Zeit im Markt. Bereits Wochen vor dem Verbrechen hatten die Eltern des Mädchens ihn wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt.

Nach Darstellung der Polizei soll er das Mädchen nach Ende der Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder bedrängt haben.

Der 15 Jahre alte afghanische Flüchtling soll am Mittwochnachmittag mit einem Küchenmesser, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestochen haben. Die beiden sollen in dem Drogeriemarkt in Kandel zufällig aufeinandergetroffen sein.

Die Jugendliche wurde nach dem Verbrechen ins Spital gebracht, wo sie kurz darauf starb. Die beiden Begleiter des Mädchens sowie Mitarbeiter und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. «In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch», sagte der Ludwigshafener Polizeivizepräsident Eberhard Weber.

Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch unklar. «Wir sind am Anfang der Ermittlungen», sagte Oberstaatsanwältin Möhlig. Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären.

Gegen den 15-Jährigen erging Haftbefehl wegen Totschlags, die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Für das Strafmass macht dies keinen Unterschied. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Messer hat der Jugendliche nach bisherigen Ermittlungen in den Markt mitgebracht. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu der Tat geäussert.

Der 15-Jährige ist den Angaben zufolge im April 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen.

veröffentlicht: 28. Dezember 2017 15:45
aktualisiert: 28. Dezember 2017 15:54
Quelle: SDA

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