20 Jahre Haft für Paris-Terroristen Abdeslam in Brüssel gefordert

05.02.2018, 21:31 Uhr
· Online seit 05.02.2018, 09:24 Uhr
Im ersten Prozess gegen den mutmasslichen Terroristen Salah Abdeslam hat die Brüsseler Staatsanwaltschaft am Montag 20 Jahre Haft gefordert. Sie wirft ihm und Komplizen versuchten Polizisten-Mord bei einer Schiesserei 2016 vor und verlangt die Höchststrafe.
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Abdeslam soll zur islamistischen Terrorzelle gehören, die die blutigen Anschläge in Paris 2015 und in Brüssel 2016 verübte.

Zu Prozessauftakt schwieg Abdeslam zu allen Vorwürfen - und machte damit die Hoffnung zunichte, dass er zur Aufklärung der Terrorwelle beitragen will.

«Ich möchte nicht auf Fragen antworten», sagte der 28-jährige Franzose mit Selbstbewusstsein und fester Stimme. «Ich verteidige mich durch Schweigen.» Das Gericht solle seine eigenen Schlüsse ziehen, er vertraue auf Allah: «Ich habe keine Angst vor Ihnen», sagte der bärtige und langhaarige Angeklagte.

Sein mutmasslicher Komplize Soufien Ayari machte dagegen vor Gericht ausführliche Angaben und räumte Verbindungen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ein. Die eigentlichen Tatvorwürfe bestritt Ayari.

Die beiden sollen mit einem weiteren Terroristen am 15. März 2016 auf Polizisten geschossen haben, die im Brüsseler Viertel Vorst die Wohnung durchsuchen wollten, in der das Trio sich versteckt hielt. Der dritte Verdächtige, der Algerier Mohamed Belkaïd, wurde bei dem Feuergefecht getötet.

Abdeslam und Ayari flohen. Drei Tage später wurden sie im Stadtteil Molenbeek gefasst. Weil in Vorst mehrere Polizisten verletzt wurden, spricht die Anklage von versuchtem Mord «in einem terroristischen Zusammenhang».

Zuerst nahm sich das Gericht den 24-jährigen Ayari vor, der bisweilen zögerlich und unsicher wirkte, aber einige wesentliche Informationen preisgab.

Der Tunesier bestätigte, dass er ein Jahr bei der IS-Terrormiliz in Syrien gewesen sei. Er räumte auch ein, dass er und Abdeslam sich wochenlang in jener Wohnung in Vorst versteckt gehalten hätten und am Tag des Feuergefechts vor Ort gewesen seien. Auf die Polizisten geschossen habe aber nur Belkaïd - der Mann, der selbst getötet wurde und sich nicht mehr äussern kann.

Trotzdem hält die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung gegen die beiden Angeklagten für wasserdicht: Beide hätten sich zum so genannten Islamischen Staat bekannt, beide hätten gemeinsam mit Belkaïd bewusst die Konfrontation mit den Polizisten gesucht. Alle drei seien Tatbeteiligte, egal wer genau geschossen habe. Angebracht sei die Höchststrafe von 20 Jahren, davon mindestens 13 Jahre im geschlossenen Vollzug.

Zu der Schiesserei von Vorst kam es im März 2016, nachdem europaweit monatelang nach Abdeslam gefahndet worden war. Er gilt als einziger Überlebender der IS-Selbstmordkommandos, die am 13. November 2015 bei der Pariser Terrorwelle 130 Menschen töteten. Abdeslam soll selbst einen Sprengstoffgürtel gehabt, aber nicht gezündet haben.

Stattdessen floh er nach Erkenntnissen der Ermittler nach Belgien und tauchte unter, bis er bei der Razzia in Vorst aufgespürt und drei Tage später festgenommen wurde.

Noch einmal vier Tage später sollen Mitglieder seiner Terrorzelle bei Selbstmordanschlägen in der Brüsseler U-Bahn und am Flughafen 32 Menschen mit in den Tod gerissen haben. Die Ermittlungen zu beiden Terrorwellen sind nicht abgeschlossen, die Prozesse nicht terminiert.

Auf die möglichen Zusammenhänge gab Ayari einen wichtigen Hinweis. Er sagte, während seiner Zeit im Unterschlupf in Vorst sei dort mehrfach Brahim El Bakraoui aufgetaucht und habe mit Belkaïd gesprochen. El Bakraoui und sein Bruder Khalid gehörten zu den drei Brüsseler Selbstmordattentätern.

Nach dem ersten Prozesstag vertagte sich das Gericht am späten Montagnachmittag auf Donnerstag. Dann soll auch die Verteidigung zu Wort kommen.

Der Aufwand für den Brüsseler Prozess ist enorm, das Interesse der Medien mit Hunderten von Journalisten riesig. Abdeslam sitzt in Frankreich in Untersuchungshaft und wurde erst in der Nacht von dort zum streng gesicherten Brüsseler Justizpalast gebracht. Der Transport hin und her soll an jedem Prozesstag wiederholt werden. Die Verhandlung ist zunächst bis Freitag terminiert.

veröffentlicht: 5. Februar 2018 09:24
aktualisiert: 5. Februar 2018 21:31
Quelle: SDA

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