Das ging am Montag aus Dokumenten hervor, die beim zuständigen US-Gericht eingereicht wurden. Daimler sprach von einem weiteren wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit.
Die US-Regulierungsbehörden hätten einem Vergleich zivil- und umweltrechtlicher Ansprüche zugestimmt. «Damit werden die entsprechenden behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Emissionskontroll-Systemen von rund 250'000 Diesel-Fahrzeugen in den USA umfassend beendet.»
Mit der Beilegung der Verfahren würden langwierige streitige Auseinandersetzungen vor Gericht mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Risiken vermieden. Das Gericht müsse dem Vergleich final zustimmen.
In den Vergleichsvereinbarungen werde festgehalten, dass Daimler die Vorwürfe der Behörden sowie die Ansprüche der Sammelkläger bestreite, teilte der Autobauer mit. Auch werde keine Haftung gegenüber den USA, Kalifornien, den Klägern oder in sonstiger Weise eingeräumt.
«Die Vergleiche beenden die anhängigen Zivilverfahren des Unternehmens mit den US-Behörden ohne festzustellen, ob Funktionalitäten in den Fahrzeugen des Unternehmens unzulässige Abschalteinrichtungen sind.»
Nach Angaben von zwei mit dem Vorgang vertrauten Personen wird vom deutschen Autokonzern nicht verlangt, die betroffenen US-Fahrzeuge zurückzukaufen. Daimler werde die Fahrzeuge reparieren und erweiterte Garantien anbieten.