Fragen und Antworten

Der Lockdown in Österreich ist beendet: Das gilt in Vorarlberg

13.12.2021, 13:11 Uhr
· Online seit 13.12.2021, 06:03 Uhr
Unser Nachbarland hat einen dreiwöchigen Lockdown hinter sich. Die Zahl der Neuinfektionen ging zurück und ab Sonntag gelten gelockerte Massnahmen: Zumindest für Genesene und Geimpfte.
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Und wieder einmal dürfen wir die beiden Wörter «regionaler» und «Flickenteppich» in einem Satz nutzen. Denn: Ab dem 12. Dezember ist der Lockdown in Österreich quasi beendet und während sich die Stadt Wien dazu entschieden hat, dass die Gastronomie und Hotellerie noch eine zusätzliche Woche geschlossen bleiben müssen – öffnet Vorarlberg grossflächig.

Was ändert sich in Österreich?

Der allgemeine Lockdown in Österreich ist ab dem 12. Dezember beendet, aber nur für Genesene und Geimpfte. Für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Diese Personen dürfen ihren Wohnbereich nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Arbeit, Ausbildung oder Einkauf von lebensnotwendigen Gütern verlassen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. An Arbeitsorten gilt weiterhin die 3G-Pflicht.

Welche Geschäfte dürfen wieder öffnen?

Der Handel, die Hotels, Restaurants, Fitnessstudios oder Friseure dürfen wieder öffnen. Die Gastronomie muss eine Sperrstunde von 23 Uhr beachten. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben nach den Worten von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein geschlossen.

Wo gilt die 2G-Pflicht?

Eigentlich fast überall – in Innenbereichen, zum Teil aber auch in Aussenbereichen: In Kundenbereichen, Handel und in der Dienstleistung. In der Gastronomie und Hotellerie, sowie beim Sport, auch Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen sind nur für Geimpfte oder Genesene erlaubt. Verkaufsmärkte sind nur mit einem 2G-Nachweis gestattet. Wer draussen einen Glühwein trinken will, muss ebenfalls einen 2G-Nachweis mitbringen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

In allen geschlossenen Räumen und den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Ausserdem wird empfohlen, dass zwischen Personen aus fremden Haushalten einen 2-Meter-Abstand eingehalten wird.

Was gilt für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis?

Was gilt in Vorarlberg?

Unser Nachbar geht gemeinsam mit dem Tirol und Burgenland am weitesten, heisst: Handel, Gastronomie, Tourismus, körpernahe Dienstleister, Kultur und Sport werden für Geimpfte und Genesene geöffnet. Auch Schulen und Einrichtungen für Jugendliche gehören dazu. In Vorarlberg öffnen also alle Bereiche, die laut den bundesweiten «Mindestandards» erlaubt sind. Natürlich gelten in Vorarlberg die obengenannten Einschränkungen und Regeln, wie zum Beispiel die Maskenpflicht im Innern oder die Sperrstunde um 23 Uhr.

Wie kann ich nach Österreich reisen?

Wer aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein nach Österreich reisen will, benötigt entweder einen negativen PCR-Test, eine Impfung oder den gültigen Nachweis einer Genesung. Wer dies nicht vorweisen kann, muss eine Reiseregistrierung durchführen und den Test innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachholen.

Das gilt in Baden-Württemberg

Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg gelten derzeit folgende Regeln: Wer ins Restaurant will, braucht einen 2G-Plus-Nachweis. 2G-Plus bedeutet, dass der Genesene oder Geimpfte zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen muss. Diese Regel gilt generell für die Gastronomie, sowie Hotel-Gastronomie. Weihnachtsmärkte und Stadt- und Volksfeste sind derzeit verboten. Im Kino, Theater und Co. sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt und nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G.

Die Schweiz gilt in Deutschland als Hochrisikogebiet. Deshalb müssen sich Reisende anmelden. Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorweisen. Wer weder genesen noch geimpft ist, muss zuerst einen negativen Test vorweisen, sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben und erneut einen negativen Test vorweisen. Ausnahmen gelten für Transitreisende, Grenzgänger und Grenzpendelnde sowie beim Besuch von Verwandten 1. Grades und Ehepartnern/Lebensgefährten im getrennten Haushalt, sofern der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 72 Stunden dauert.

veröffentlicht: 13. Dezember 2021 06:03
aktualisiert: 13. Dezember 2021 13:11
Quelle: FM1Today

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