Tourismus

Deutschland hilft Thomas-Cook-Urlaubern mit Steuergeldern

11.12.2019, 18:57 Uhr
· Online seit 11.12.2019, 18:25 Uhr
Hunderttausende Kunden des insolventen deutschen Reisekonzerns Thomas Cook können hoffen: Die Bundesregierung will betroffenen Pauschalurlaubern finanziell unter die Arme greifen.
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«Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offen bleibt, übernimmt der Staat», sagte Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwoch in Berlin. Wie die Menschen an ihr Geld kommen sollen und um welche Summen es sich handelt, ist noch unklar. Klar ist dagegen: Die Pleite kommt den Fiskus teuer zu stehen.

Nach vorläufigen Berechnungen der Versicherer Zurich liegt die Schadenssumme mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen ausserdem noch 59,6 Millionen Euro ab, die sie bereits für die Heimholung von etwa 140 000 Urlaubern aufgewendet hat.

Für die Kunden bedeute das, dass weniger als ein Fünftel der Schäden noch gedeckt ist: «Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas-Cook-Kunden», teilte Zurich mit.

In den nächsten Tagen solle die Erstattung beginnen, erklärte der für Schadensregulierung zuständige Vorstand der Zurich Gruppe, Horst Nussbaumer. Dieser Prozess werde einige Wochen dauern. Vereinzelte Kunden könnten zwar noch Forderungen anmelden, dabei werde es aber nur noch um einen kleinen Betrag gehen.

Regierung muss über 80 Prozent des Schadens schultern

Die Bundesregierung müsste nach Rechnung von Zurich also mehr als 82 Prozent der Schadenssumme übernehmen. Das Justizministerium ist allerdings der Meinung, dass die Versicherung die Kosten für das Zurückholen der Urlauber nicht verrechnen und aus einem anderen Topf bezahlen muss. Auch andere rechtliche Fragen sollen noch geklärt werden. Wie teuer der Fall für den Bund werde, sei daher noch unklar.

Auch über das genaue Vorgehen bei der Entschädigung werde noch mit dem Insolvenzverwalter und der Versicherung gesprochen, sagte Lambrecht. Die Bundesregierung kündigte ein «möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren» an. «Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren», hiess es. Die Regierung werde Anfang 2020 «über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren».

Klagewelle vermeiden

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung, die in Deutschland auf 110 Millionen Euro pro Versicherer gedeckelt ist.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Erste Anwälte hatten sich bereits in Stellung gebracht. Sie werfen dem Gesetzgeber vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte anschliessend schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren.

Nach jüngsten Angaben der Insolvenzverwalter sind 525 000 Urlauber von dem Reisestopp betroffen. Es handelt sich dabei allerdings nicht ausschliesslich um Pauschalurlauber. Zur genauen Zahl der Pauschalreisenden wurden keine Angaben gemacht.

veröffentlicht: 11. Dezember 2019 18:25
aktualisiert: 11. Dezember 2019 18:57
Quelle: sda

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