Deutscher Bundestag bestätigt «epidemische Lage» wegen Corona
Diese festgestellte Lage gibt der Regierung besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests und Impfungen. Der Bundestag hatte die «epidemische Lage» erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt.
Das Parlament beschloss nun aber auch ein Gesetz der Koalition, das hierfür künftig einen Drei-Monats-Mechanismus vorsieht: Entscheidet der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach Feststellung einer solchen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie automatisch als aufgehoben gelten. Laut Infektionsschutzgesetz liegt die «epidemische Lage» vor, «wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht».