Auffahrtswochenende

Diese Corona-Massnahmen gelten im nahen Ausland

· Online seit 23.05.2022, 05:24 Uhr
Es steht ein verlängertes Wochenende vor der Tür. Da bietet es sich für viele an, ein paar Tage zu verreisen. Auch wenn hier in der Schweiz alle Corona-Massnahmen aufgehoben sind, so sieht das bei den Nachbarländern teilweise noch anders aus.
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Italien hat am 1. Mai den Ausnahmezustand aufgehoben. Wer aus der Schweiz nach Italien reisen möchte und nicht geimpft ist, braucht einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch ein negativer Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, gilt. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.

Wer geimpft ist, muss den Nachweis über die vollständige Impfung vorlegen. Die Impfung muss mindestens zwei Wochen vor der Einreise erfolgt und darf höchstens neun Monate alt sein. Genesene Personen müssen einen Nachweis über die Genesung mitbringen. Dieser darf nicht älter als sechs Monate alt sein. Das Covid-Zertifikat aus der Schweiz wird anerkannt.

FFP2-Maskenpflicht bis 15.Juni

Schweizerinnen und Schweizer, die in der Nähe der Grenze, genauer im Umkreis von 60 Kilometern wohnen und mit dem eigenen Auto reisen, können ohne negativen PCR-Test einreisen. Allerdings nur, wenn sie weniger als 48 Stunden in Italien bleiben.

Bis zum 15. Juni gilt in einigen Bereichen noch die FFP2-Maskenpflicht. In Flugzeugen, auf Fähren, in Zügen und Bussen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Ebenso in gemieteten Bussen mit Fahrer und bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht ausgenommen.

Frankreich: Keine allgemeine Maskenpflicht mehr

Auch in Frankreich wurden die Massnahmen gelockert. Seit dem 16. Mai gilt dort keine Maskenpflicht mehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Umgeimpfte Personen müssen bei der Einreise ins Land einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch gültig für die Einreise ist ein negativer Antigentest. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen Nachweis dieser Art.

Wer geimpft ist, muss für die Einreise das Covid-Zertifikat vorweisen und vollständig geimpft sein. Die letzte Impfung darf nicht älter als neun Monate her sein. Als vollständige Impfung gilt bei der Doppeldosis-Impfung, dass man diese mindestens eine Woche vor der Einreise machen muss, bei der Einzeldosis-Impfung vier Wochen davor. Wer genesen ist und eine Impfung erhält, muss diese auch eine Woche vor der Einreise machen. Genesene müssen den Nachweis des positiven PCR-Tests erbringen, der mindestens 11 Tage oder weniger als sechs Monate alt ist.

Österreich: FFP2-Masken in geschlossenen Räumen

Es gelten bei der Einreise keine Corona-Vorschriften mehr. Allerdings gilt die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel im öffentlichen Verkehr, an den Haltestellen, in Taxis und Lebensmittelgeschäften. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Österreich können die Massnahmen aber je nach Bundesland unterschiedlich sein. Eine Übersicht gibt es hier.

Deutschland: Kein Zertifikat in Restaurants

Für die Einreise nach Deutschland muss ein Zertifikat vorgewiesen werden. So benötigen nicht geimpfte Personen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der ebenfalls nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder unter zwölf brauchen keinen Test.

Geimpfte Personen müssen den Impfnachweis nur bei der digitalen Einreiseanmeldung hochladen, wenn sie in einem Hochrisikogebiet waren. Im Moment (Stand 18. Mai) gibt es aber keine Hochrisikogebiete. Das Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt, die letzte Impfung muss mehr als zwei Wochen her sein und höchstens neun Monate alt sein. Wer genesen ist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage alt ist.

Für Restaurants und Freizeitangebote braucht es kein Corona-Zertifikat mehr, auch die allgemeine Maskenpflicht wurde aufgehoben, allerdings wird die FFP2-Maske weiterhin empfohlen. Auch in Deutschland gelten je nach Bundesland andere Bestimmungen. Reisende können sich hier informieren.

(sro)

veröffentlicht: 23. Mai 2022 05:24
aktualisiert: 23. Mai 2022 05:24
Quelle: FM1Today

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