Sommerferien

«Einschränkungen müssen in Kauf genommen werden»

03.06.2020, 15:09 Uhr
· Online seit 03.06.2020, 11:32 Uhr
Spätestens Mitte Juli öffnen die Grenzen in ganz Europa und das Reisen wird wieder möglich. Doch die Lust auf die Ferien ist vielen vergangen, zum Beispiel wegen strikter Maskenpflicht vor Ort. Geld zurück gibt es aber nur in wenigen Fällen.
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Die Unsicherheit ist bei vielen Schweizerinnen und Schweizern trotz Lockerungen bezüglich Sommerferien gross. So beispielsweise bei einer Familie aus St.Gallen, die in Norditalien Ferien gebucht hat. Gemäss Reiseveranstalter kann die Reise stattfinden, da dem Flug und den Hotelübernachtungen nichts im Weg steht. Die Ferien sind aber leicht anders, als es sich die Familie vorgestellt hat, so muss beispielsweise am Pool eine Maske getragen werden und es müssen stets die Abstandregeln eingehalten werden.

Gemäss Franco V. Muff, Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, ist das kein Grenzfall: «Wenn man in ein Land reisen kann und der Service sichergestellt ist, sehe ich am aktuellen Beispiel zu wenig Negatives, als dass ich sagen kann, dass jemand aus dem Vertrag gehen und nicht zahlen muss.»

«Maskenpflicht und Abstandsregeln sind zumutbar»

Sobald aber versprochene Leistungen im Hotel vom Veranstalter nicht mehr geboten werden können, sehe die Situation anders aus. Franco V. Muff nennt ein Beispiel: «Wenn der Pool ganz geschlossen, das Meer nur eingeschränkt genutzt werden kann und es mit dem Essen im Restaurant schwierig ist, dann kann der Konsument das Geld zurückfordern.» Dann werden gemäss Muff die Leistungen nicht mehr grösstenteils angeboten.

Ähnlich sei die Situation beispielsweise bei einem Wellnesshotel, das diverse Saunas und Bäder geschlossen hat. «Dann kann keine Wellnessreise mehr gemacht werden.» Seien es aber kleinere Einschränkungen wie eine geschlossene Sauna, eine Maskenpflicht oder Abstandsregeln ist die Reise zumutbar und es bestehe kein Annulationsgrund.

Angst ist kein Annullationsgrund

Natürlich könne sich die Situation ändern, sobald die Fallzahlen in einem Land steigen. Das könnte wiederum zu Schliessungen von Restaurants und folglich zu starken Einschränkungen des Angebots in den Sommerferien führen. In einem solchen Fall kann das Geld zurückgefordert werden.

Für Menschen, die derzeit Angst oder Respekt haben, eine Reise anzutreten, hat der Ombudsmann einen Tipp: «Wenn man Angst hat, dann will man nicht gehen und nimmt auch die Konsequenzen in Kauf und annulliert die Reise auf eigene Kosten. Es ergibt keinen Sinn trotz Angst eine Reise anzutreten.»

(abl)

veröffentlicht: 3. Juni 2020 11:32
aktualisiert: 3. Juni 2020 15:09
Quelle: FM1Today

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