EU - Lebensmittel

EU-Gericht verlangt Kennzeichnung für Produkte israelischer Siedler

12.11.2019, 12:02 Uhr
· Online seit 12.11.2019, 11:45 Uhr
Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden. Dies entschied der EU-Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
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Obst, Gemüse oder Wein müssen demnach einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung in besetzten Gebieten, muss dies zusätzlich vermerkt sein, wie die Richter urteilten.

Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.

Informierte Konsumenten

Der EuGH bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um Konsumenten nicht in die Irre zu führen. Sie erlaube es Käufern, eine fundierte Wahl zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen, erklärte der Gerichtshof.

Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete - die teilweise von Israel annektiert wurden - als besetzt ein.

Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben mittlerweile insgesamt mehr als 600'000 israelische Siedler.

Palästinenserführer begrüssten die Entscheidung des EU-Gerichtshofes. Wir «rufen alle europäischen Länder dazu auf, die rechtliche und politische Verpflichtung umzusetzen», sagte der Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, am Dienstag. Darüber hinaus rief er dazu auf, die Produkte für internationale Märkte zu verbieten.

Bundesrat: Angabe «Israel» nicht zulässig

Für die Schweiz hatte der Bundesrat schon 2013 in einer Antwort aus dem Parlament festgehalten; die Angabe «Israel» als Herkunftsland für Waren, die aus den besetzten arabischen Gebieten stammen", sei «nicht zulässig». Und: «In solchen Fällen ist eine andere Herkunftsbezeichnung anzubringen (z. B. «Westjordanland», «Gazastreifen», «Ost-Jerusalem» oder «Golan»).»

veröffentlicht: 12. November 2019 11:45
aktualisiert: 12. November 2019 12:02
Quelle: sda

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