Sozialversicherungen

EU-Institutionen diskutieren über arbeitslose Grenzgänger

24.10.2019, 11:15 Uhr
· Online seit 24.10.2019, 10:30 Uhr
Die finnische EU-Präsidentschaft strebt bis Jahresende eine Einigung bei der «Koordinierung der Sozialversicherungssysteme» an. Die Vorlage wurde Anfang Jahr von mehreren EU-Staaten abgelehnt. Kommt sie dieses Mal jedoch durch, könnte es für die Schweiz teuer werden.
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Am vergangenen Dienstag fand nun unter der Leitung der Finnen ein erstes Treffen zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament statt. Damit kommt auch die neue Regelung für arbeitslose Grenzgänger wieder auf den Tisch.

Denn künftig sollen Grenzgänger von jenem Land Arbeitslosenunterstützung erhalten, in dem sie beschäftigt waren - und nicht von ihren Wohnland wie bisher. Darauf hatten sich die EU-Staaten bereits im letzten Jahr geeinigt. An diesem Prinzip dürfte sich denn auch kaum etwas ändern.

Was die Vorlage im letzten März unter rumänischer EU-Präsidentschaft scheitern liess, war vielmehr die technische Umsetzung. Die Rumänen wollten das Dossier unbedingt noch vor den Europa-Wahlen im Mai unter Dach und Fach bringen.

Mehreren EU-Diplomaten zufolge ging dies jedoch zu Lasten der Qualität: Die EU-Staaten lehnten den mit dem EU-Parlament erzielten Kompromiss im letzten März daher ab. Dagegen waren Deutschland, die drei Benelux-Staaten, Dänemark, Schweden, Tschechien und Österreich - aus unterschiedlichen Gründen.

Politischer Wille

Doch der politische Wille, das Dossier zum Abschluss zu bringen, sei unbestritten, sagte ein EU-Diplomaten zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Denn die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nur dann attraktiv, wenn bei einem Wechsel in ein anderes EU-Land keine Nachteile entstehen - beispielsweise Lücken bei den Sozialversicherungen.

Laut eines EU-Diplomaten muss nun in den kommenden Wochen etwa die Frage überarbeitet werden, wie lange eine Geschäftsreise dauern kann. Die Definition von Geschäftsreise sei so unklar gewesen, sagte der Diplomat, dass Missbrauch befürchtet wurde.

Und auch mit der so genannten Export-Regel von Arbeitslosenunterstützung waren einige EU-Staaten unzufrieden. Der gescheiterte Kompromiss sah vor, dass EU-Bürger, die arbeitslos werden für sechs Monate in ein anderes EU-Land auf Arbeitssuche gehen können.

Ihr Arbeitslosengeld erhalten sie in dieser Zeit weiterhin von jenem Land, in dem sie arbeitslos gemeldet sind. Für Grenzgänger sind gar 15 Monate vorgesehen. Einige Länder befürchteten nun, künftig für Arbeitslose zu zahlen, diese aber nicht genügend kontrollieren zu können.

Da es sich hierbei hauptsächlich um Umsetzungsfragen handelt, ist es durchaus möglich, dass Finnland einen Kompromiss bis Ende Jahr hinbekommen kann.

Teuer für die Schweiz

Für die Schweiz dürfte vor allem die neue Regelung bei arbeitslosen Grenzgängern teuer werden. Zwar ist sie nicht verpflichtet, diese Anpassungen der EU bei den Sozialversicherungssystemen zu übernehmen.

Doch gehe man davon aus, dass die EU unabhängig vom institutionellen Rahmenabkommen «von der Schweiz die Übernahme» fordern werde, schreibt der Bund in seinen Erläuterungen zum Rahmenabkommen. Denn die Schweiz habe frühere Änderungen stets übernommen.

Mit rund 320'000 Grenzgängern könnte der von der EU angestrebte Systemwechsel laut Staatssekretariat für Migration (SEM) zu Mehrausgaben eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags» für die Schweiz führen.

veröffentlicht: 24. Oktober 2019 10:30
aktualisiert: 24. Oktober 2019 11:15
Quelle: sda

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