EU-Kommission leitet Sanktionsverfahren gegen Polen ein

20.12.2017, 23:30 Uhr
· Online seit 20.12.2017, 13:08 Uhr
Die EU-Kommission will ein Sanktionsverfahren gegen Polen wegen Gefährdung von Grundwerten der EU einleiten. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Es ist das erste Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Gemeinschaft.
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Grund sind die Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, die aus Sicht der Kommission die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung aushöhlen.

Man tue dies nur schweren Herzens, aber es gebe keine andere Option, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. «Es geht hier nicht nur um Polen, es geht um die gesamte Europäische Union.»

Allerdings betonte er die weitere Dialogbereitschaft der Kommission. Er gab klare Empfehlungen an die Regierung in Warschau, wie sie den Konflikt beilegen könne. Sollte sie dem binnen drei Monaten folgen, werde die Kommission erneut beraten, sagte Timmermans.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker teilte auf Twitter mit, dass er Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki für den 9. Januar zum Gespräch eingeladen habe.

Entscheidungen im Verfahren nach Artikel 7 liegen beim Rat der Mitgliedsländer. Nach dem Antrag der Kommission könnten diese mit Vier-Fünftel-Mehrheit feststellen, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der EU besteht. Vorher muss der Rat allerdings die Zustimmung des EU-Parlaments einholen, das erst im Januar wieder tagt.

Polens nationalkonservative Regierung kommentierte die Entscheidung Brüssels betont ruhig. «Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis», sagte am Mittwoch Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro.

Ziobro, der durch bereits geltende und teilweise geplante Gesetze weitreichende Befugnisse über die Justiz erhält, wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, Polen sei ein rechtsstaatliches Land und werde auf EU-Ebene nur geschätzt, wenn es ein funktionierendes Gerichtswesen habe. Deswegen müsse man die Justizreformen umsetzen.

Die PiS argumentiert, der Justizapparat sei seit dem Ende des Kommunismus 1989 nicht reformiert worden und die Richter seien grösstenteils korrupt.

Harscher reagierte der polnische Präsident Andrzej Duda. Er warf der Europäischen Union «Lügen» über die Justizrefom vor. «Viele Vertreter europäischer Institutionen erzählen Lügen über Polen. Sie lügen», sagte Duda am Mittwochabend im polnischen Fernsehsender Polsat. «Sie lügen, wenn sie sagen, dass es Veränderungen in Polen gibt, die den Rechtsstaat verletzen, weil wir nämlich die demokratischen Standards verbessern», fügte Duda hinzu.

In dem Interview sagte Duda, er verstehe die Entscheidung der EU-Kommission nicht. «Das ist eine rein politische Entscheidung», fügte er hinzu. «Ich glaube, da ist eine Menge Heuchelei bei dem, was wir von der anderen hören. Lügen, Desinformation. Sie sagen nicht die Wahrheit.»

Auch der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki verteidigte die umstrittene Justizreform gegen die massive Kritik der EU-Kommission. Die Reform sei notwendig, erklärte er am Mittwoch via Twitter. Für Polen sei der Rechtsstaat genauso bedeutsam wie für die Europäische Union, versicherte Morawiecki. Er trete für einen Dialog in Offenheit und Ehrlichkeit ein.

Die polnische Regierungspartei PiS hatte in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das Oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen.

Präsident Duda unterzeichnete die beiden Gesetze nach eigenen Angaben am Mittwoch und setzte sie in Kraft. Sie würden sich von den im Juli per Veto gestoppten Justizgesetzen unterscheiden, sagte er. «Sie dienen der Demokratisierung des Landes.»

Er wehrte sich damit gegen die Kritik von Rechtsexperten, mit der Neuregelung gewinne die PiS Einfluss auf Richter und Gerichte. Die EU-Kommission warnt schon seit Anfang 2016, dass die bereits damals begonnenen Justizreformen in Polen den Rechtsstaat aushöhlen könnten.

Das Verfahren nach Artikel 7 gilt als schärfste mögliche Massregelung eines Mitgliedsstaats. Als letzte Konsequenz ist damit die Aussetzung von Stimmrechten möglich. Allerdings sind die Hürden hoch.

Sollte der Rat die Gefahr einer Verletzung der Rechtsstaatlichkeit feststellen, wäre dies zunächst mit Empfehlungen an Polen verbunden. Erst im nächsten Schritt könnte der Rat die tatsächliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit festhalten - allerdings nur einstimmig. Da Ungarn sein Veto angekündigt hat, gilt dies als unwahrscheinlich. In dem Fall wäre auch die Aussetzung der Stimmrechte nicht möglich.

veröffentlicht: 20. Dezember 2017 13:08
aktualisiert: 20. Dezember 2017 23:30
Quelle: SDA

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