EU muss über erneute Brexit-Verlängerung entscheiden
EU-Ratspräsident Donald Tusk hatte am Dienstagabend auf Twitter angekündigt, er werde den verbleibenden 27 EU-Staaten empfehlen, den Antrag Grossbritanniens zu akzeptieren. «Dafür werde ich ein schriftliches Verfahren vorschlagen», fügte Tusk hinzu. Aus EU-Ratskreisen hiess es am Mittwoch, dieses schriftliche Verfahren sei noch nicht gestartet worden.
Damit die Frist verlängert wird, ist die Zustimmung aller verbleibenden 27 EU-Staaten - im Einvernehmen mit Grossbritannien - erforderlich. Dies ist im EU-Austrittsartikel 50 des EU-Vertrags so vorgesehen.
Noch am heutigen Mittwochnachmittag treffen sich die für den Brexit zuständigen Diplomaten der EU-Staaten in Brüssel, anschliessend dürften noch die 27 EU-Botschafter über die Verschiebung beraten.
EU-Sondergipfel möglich
Die Vollbremsung, die das britische Parlament am Dienstag in Hinblick auf die Brexit-Gesetzgebung hingelegt hatte, macht eine neuerliche Verschiebung nötig.
Frankreich dringt auf eine möglichst kurze Frist von ein paar Tagen. Deutschland zeigte sich offen, Grossbritannien eine kurze Verschiebung des Brexit-Termins von wenigen Wochen zu gewähren.
Der Vorteil einer Lösung im schriftlichen Verfahren wäre: Die EU-Staats- und Regierungschefs müssten nicht mehr extra zu einem Sondergipfel nach Brüssel kommen. Gelingt es unter den EU-27 allerdings nicht, eine neue Frist schriftlich zu vereinbaren, wird ein weiterer Sondergipfel vor Monatsende erforderlich, wahrscheinlich Anfang kommender Woche.
Ursprünglich hätte Grossbritannien am 29. März aus der EU austreten sollen. Die Frist war mangels einer Mehrheit für das Brexit-Abkommen im britischen Parlament bereits zwei Mal von EU-Gipfeln verschoben worden - zunächst auf 12. April und dann auf 31. Oktober.