Ganges ist juristisch kein Lebewesen

07.07.2017, 15:09 Uhr
· Online seit 07.07.2017, 14:51 Uhr
Der indische Fluss Ganges gilt nun doch nicht gesetzlich als Lebewesen. Der Oberste Gerichtshof des Landes hob am Freitag ein Urteil des höchsten Gerichts des Bundesstaates Uttarakhand vom März auf.
Anzeige

Dieses hatte entschieden, Vergehen an der von vielen Indern verehrten Lebensader und ihres Nebenflusses Yamuna seien ebenso zu ahnden wie solche gegen Menschen. Das Gericht hatte Ganges und Yamuna zu juristischen Personen erklärt und öffentliche Vormunde ernannt.

Die Regierungen des nordindischen Bundesstaates sowie des Landes hatten mit dem Argument Berufung eingelegt, das Urteil sei gesetzlich unhaltbar.

Das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi hob das Urteil nun auf und beschloss, den Fall zur Verhandlung anzunehmen. Klägeranwalt Manoj Chandra Pant bestätigte einen entsprechenden Medienbericht.

Pants Mandant, ein Anwohner der Yamuna, hatte wegen unerlaubter Eingriffe von Privatunternehmen am Ufer des Flusses geklagt. Im März hatte Neuseeland als erstes Land der Welt einen Fluss zur juristischen Person erklärt - den Whanganui River.

Für Hunderte Millionen Menschen ist das Wasser des Ganges von grosser Bedeutung, etwa für religiöse Zeremonien und die Landwirtschaft. Allerdings werden ein Grossteil der Abwässer entlang des Flusses sowie belastete Industrieabwässer ungefiltert in den Ganges und seine Nebenflüsse geleitet.

veröffentlicht: 7. Juli 2017 14:51
aktualisiert: 7. Juli 2017 15:09
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige