Dabei geht es um das Gedicht «Schmähkritik», das Böhmermann Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen hatte. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse.
Der Anwalt Jan Böhmermanns, Christian Schertz, kommentierte die Entscheidung so: «Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat.»
Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfinde. «Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht.»