Karfreitag nicht nur für Protestanten
Im überwiegend katholischen Österreich ist der Karfreitag nur für Angehörige bestimmter protestantischer Kirchen und der Altkatholischen Kirche Feiertag. Nur sie bekommen einen Feiertagszuschlag, wenn sie am Karfreitag dennoch arbeiten. Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der keiner dieser Kirchen angehört. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag.
Der EuGH gab ihm Recht. Die österreichische Regelung sei eine «unmittelbare Diskriminierung der Religion wegen», befanden die Richter. Bis Österreich die Klausel ändere, müssten Arbeitgeber auch anderen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag gewähren. Wenn die Arbeitnehmer nicht frei machen könnten, stehe ihnen das Recht auf ein Zusatzentgelt zu.