Karlsruhe weist AfD-Verfassungsklagen ab
Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden wäre, hiess es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und «objektives Recht» zu wahren.
Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht «der Kontrolle der objektiven Verfassungsmässigkeit eines bestimmten Organhandelns».
Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe.
Ausserdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines Organstreitverfahrens, hiess es in dem Beschluss.