Thurgau

Kontaktverbot missachtet: 32-Jähriger erneut in Untersuchungshaft

· Online seit 14.08.2020, 17:23 Uhr
Ein 32-jähriger Mann, der im Verdacht steht, seine ehemalige Partnerin vergewaltigt zu haben, muss erneut in Untersuchungshaft. Er hat das Rayon- und Kontaktverbot missachtet. Das Thurgauer Obergericht wies eine Beschwerde des Inhaftierten ab.
Anzeige

Der Mann war bereits rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor das Zwangsmassnahmengericht ihn unter Auflagen entliess. Er durfte sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin weder nähern noch sonst wie Kontakt zu ihr aufnehmen; zudem musste er seinen Reisepass und seinen Ausländerausweis abgeben, wie die Medienstelle des Thurgauer Obergerichts am Freitag mitteilte.

Kurz nach seiner Entlassung habe er die Frau erneut kontaktiert. Gemäss der Staatsanwaltschaft habe er auch versucht, sie zu beeinflussen. Deshalb setzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschuldigten erneut in Untersuchungshaft.

Das Thurgauer Obergericht wies nun eine dagegen erhobene Beschwerde des Inhaftierten ab. Es bejahte den dringenden Tatverdacht bezüglich Vergewaltigung sowie die Flucht- und Verdunkelungsgefahr, heisst es im Communiqué weiter.

Es bestehe auch ein latentes Risiko, dass sich der Beschuldigte ins Ausland absetzen könnte. Ferner bestünden konkrete Hinweise, wonach er nicht zögere, Spuren zu beseitigen und Druck auf seine ehemalige Lebenspartnerin auszuüben.

(red.)

veröffentlicht: 14. August 2020 17:23
aktualisiert: 14. August 2020 17:23
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige