Luxus-Decke zu heiss gewaschen: Anwalt bringt seine Putzfrau vor Gericht
Die kuriose Geschichte trug sich im bayerischen Vaterstetten, einem Vorort der Millionenstadt München, zu. Gemäss «merkur.de», sagte die Richterin bereits früh im Prozess und ziemlich unmissverständlich zu der Angeklagten:
Doch der Reihe nach: Die Frau aus Slowenien war als Putzkraft bei einem Anwalt in Vaterstetten angestellt. 2018 wusch sie eine Decke der Luxusmarke Hermès versehentlich zu heiss. Die Decke ging ein. Der Anwalt verklagte die Putzkraft daraufhin und forderte Schadenersatz – in der Höhe von über 2500 Euro.
Viele Streitpunkte im Prozess
Vor Gericht musste die Richterin klarstellen, dass man für einen Schaden, den man an fremdem Eigentum anrichte, aufkommen müsse. Während des Prozesses gab es Streitpunkte. So hatte die Putzkraft keine Waschanleitung. Weiter wurde darüber gestritten, ob die Decke nun – wie vom Kläger behauptet – über einem Stuhl hing oder, wie die Angeklagte sagt, auf einer Couch lag und den Hunden des Anwalts immer wieder als Unterlage diente.
Der Kläger vertrat sich Anwalt selber und forderte eine Vergleichssumme von 2000 Euro. «Das können wir nicht bezahlen», sagte daraufhin die Putzkraft. Sie erschien ohne rechtliche Vertretung im Gerichtssaal. Ihr Mann sei nach wie vor in Kurzarbeit, sie selber könne aufgrund eines verletzten Fusses momentan nicht arbeiten.
Arm gegen Reich
Es war quasi David gegen Goliath, Arm gegen Reich. Um aufzuzeigen, was geschehen war, zeigte der Anwalt der Richterin die eingegangene Decke. Zur Veranschaulichung brachte er aber eine gleiche Decke – neu gekauft – ebenfalls mit. Kostenpunkt: 3100 Euro. Die Decke sei ihm sehr wichtig, betonte er.
Der Anwalt liess sich schliesslich auf eine Vergleichssumme von 1500 Euro ein. Das Gericht entschied: Die Putzkraft muss insgesamt 2000 Euro bezahlen. Falls sie 1500 davon bis September begleicht, verfallen die restlichen 500 Euro.
Anwalt düst im Bentley davon
Für viele Arbeitskollegen handele es sich hierbei um einen Kollateralschaden, gab die Richterin zu. Für sie allerdings nicht. Sie liess den Einwand der Angeklagten, wonach die Decke bereits einige Jahre auf dem Buckel hätte und deshalb nicht mehr so viel wert, nicht gelten. Die Decke würde auf dem Vintage-Markt nach wie vor viel Geld einbringen.
Gemäss «merkur.de» fuhr der Kläger nach dem Prozess in einem SUV der Marke Bentley davon.
(red.)