Mieter dürfen im Stehen pinkeln
Mit dem Stehpinkeln ist so eine Sache. Nicht nur ärgeren sich viele Frauen darüber, Stehpinkler können für Wohnungen genauso schädlich sein wie Raucher. Vermieter müssen aber nicht mit Konsequenzen rechnen - wenigstens in Deutschland nicht. Das hat das Düsseldorfer Landesgericht festgehalten.
Konkret ging es um eine Schadenersatzforderung. Geklagt hatte ein Mieter. Denn seine Vermieterin hatte 2000 Euro der Mietkaution einbehalten, weil in einer Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf und fleckig geworden waren. Das Gericht hielt nun fest, dass die Vermieterin nur dann hätte Schadenersatz verlangen können, wenn sie zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen hätte.