Coronavirus

Neue Massnahmen: Graubünden fühlt sich benachteiligt

17.12.2021, 18:38 Uhr
· Online seit 17.12.2021, 18:28 Uhr
Nach den Entscheiden des Bundes am Freitag hat die Bündner Regierung Stellung zu den neuen Corona-Massnahmen genommen. Sie hat wenig Verständnis und fühlt sich nachteilig behandelt.
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Der Kanton Graubünden habe seinen Job in der Pandemie gut gemacht, sagte Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff am Freitag vor den Medien in Chur. Dass nun flächendeckende Massnahmen ohne Differenzierungen zwischen den Kantonen eingeführt werden, sei nicht das, was man sich wünschte. Graubünden leide nun unter den nachlässigen Kantonen.

Graubünden nimmt in Krise Vorrreiterrolle ein 

Graubünden nahm in der Corona-Krise in vielen Punkten eine Vorreiterrolle ein. So führten die Bündner Behörden im Januar 2021 als Erste regelmässige Schul- und Betriebstestungen ein. Vor zwei Tagen erst lobte Avenir Suisse in einer Studie zum Pandemie-Management den Kanton für sein überdurchschnittliches Engagement.

Caduff rechnet durch die neuen Massnahmen mit Verlusten dort wo keine Maske getragen wird. Die neue Regelung in Innenräumen von 2G mit Masken- und Sitzpflicht, oder andernfalls 2G+ käme vor allem in der Nachtgastronomie und im Wellnessbereich einer Schliessung gleich. Diese Regelung sei schwer nachvollziehbar.

Indes hatte der Wirtschaftsdirektor auch Verständnis für die Entscheide aus Bern. «Mit Omikron wissen wir nicht, was uns erwartet», sagte Caduff. Deshalb müsse man nun vorsichtig sein, auch wenn in Graubünden die Infektionszahlen leicht rückläufig seien.

Massnahmen ab Montag

Ab dem kommenden Montag gilt für alle Veranstaltungen im Innern sowie die Innenräume von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Wo die Maske nicht getragen oder nicht am Tisch gegessen und getrunken werden kann, etwa an Blasmusikproben oder in Clubs, braucht es zusätzlich einen negativen Test.

Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser 2G-plus-Testpflicht ausgenommen. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

Weiter gilt schweizweit wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wo Homeoffice nicht möglich ist, muss in Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine Maske getragen werden. Die Landesregierung begründet den Schritt insbesondere mit der Lage in den Spitälern, die eine Reduzierung der Kontakte nötig mache. Er empfiehlt den Kantonen dringend, nicht dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Personal zu entlasten.

Leichte Lockerung bei der Einreise

Hingegen beschloss der Bundesrat eine leichte Lockerung der Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen, Ungeimpfte allerdings schon.

veröffentlicht: 17. Dezember 2021 18:28
aktualisiert: 17. Dezember 2021 18:38
Quelle: sda

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