Das für Gesundheitsdaten zuständige Informationssystem Elga und deren Partner benötigten für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022, heisst es in einer am Freitag bekanntgewordenen Stellungnahme zum Gesetz über die Impfpflicht.
Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, so die Elga. Die zeitliche Verzögerung solle «für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden».
Auch Datenschützer übten Kritik an dem Entwurf der Regierung. Die Begutachtungsfrist endet am Montag. Bisher sind Zehntausende Schreiben im Parlament eingegangen, darunter viele Serienbriefe von Impfskeptikern.
Das Gesundheitsministerium zeigte sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen hervorgehen, dass eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das «selbstverständlich berücksichtigt». Dies ändere aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht mit Februar, hiess es. «Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.»
Die von der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen geplante Impfpflicht wird von der SPÖ und den liberalen Neos unterstützt. Allerdings ist inzwischen eine Diskussion auch über die rechtliche Zulässigkeit der Massnahme ausgebrochen, da der Impfschutz durch die Omikron-Variante des Coronavirus sinkt.