Schweiz hat das Folterverbot verletzt

26.01.2017, 11:01 Uhr
· Online seit 26.01.2017, 10:35 Uhr
Die Schweiz hat mit der Ausschaffung eines Tamilen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Folterverbot gemäss Artikel 3 verletzt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.
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Die Schweizer Behörden liessen 2013 einen Tamilen und seine Familie nach Sri Lanka zurückschaffen, wo der Mann inhaftiert und misshandelt wurde.

Der Gerichtshof hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass die Schweiz das im Mai 2009 gestellte Asylgesuch des Betroffenen unzureichend geprüft hat.

Der Mann machte geltend, dass er in den 90er-Jahren bei den Tamil Tigers gekämpft habe und in der Folge inhaftiert und dort misshandelt worden sei.

Das Asylgesuch wurde abgelehnt. Eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid und die Wegweisung blieben ohne Erfolg.

Am 21. August 2013 wurde der Tamile mit seiner Frau und ihren beiden Kindern weggewiesen. Noch am Flughafen von Colombo wurden sie festgenommen und 13 Stunden lang verhört. Während Ehefrau und Kinder dann freigelassen wurden, wurde der Mann inhaftiert. Erst im April 2015 kam er wieder frei.

Ein weiterer aus der Schweiz weggewiesener Tamile erlitt nach seiner Ankunft in Colombo das gleiche Schicksal. Aus diesem Grund sistierte die Schweiz im September 2013 die Rückschaffungen von Tamilen nach Sri Lanka.

Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergab in der Folge, dass das individuelle Risiko der Weggewiesenen für eine Gefährdung aufgrund verschiedener Mängel nicht richtig eingeschätzt worden war. (Urteilsnummer 16744/14)

veröffentlicht: 26. Januar 2017 10:35
aktualisiert: 26. Januar 2017 11:01
Quelle: SDA

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