Prämienverbilligung

Thurgau verschiebt Revision der Prämienverbilligung

· Online seit 04.03.2021, 15:17 Uhr
Das Thurgauer System für die Verbilligung der Krankenkassenprämien hat unter anderem Mängel bei der Verteilgerechtigkeit. Eine neue Lösung stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Doch nun wird die Vorlage wegen einer anstehenden Abstimmungen sistiert.
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Das im Kanton Thurgau bisher eingesetzte System für die Prämienverbilligung (IPV) muss revidiert werden. Es weise «im Hinblick auf die Verteilgerechtigkeit und Effizienz Optimierungsbedarf» auf, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Auf dem Tisch liegt nun der Vorschlag für ein automatisiertes, digitales Verfahren. Die Vernehmlassung dazu begann im Dezember 2019. Die Vorlage sei ausnahmslos auf Zustimmung gestossen, heisst es in der Mitteilung. Würde alles so weiterlaufen wie geplant, könnte das neue System 2025 starten. Nötig wären dafür Investitionen von 2,7 Millionen Franken.

Doch nun wird die Einführung sistiert. Der Regierungsrat will zuerst die Abstimmung über die eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» und den vom Bundesrat präsentierten indirekten Gegenvorschlag abwarten. Der Urnengang soll 2023 oder 2024 stattfinden.

Sowohl die Initiative als auch der indirekte Gegenvorschlag hätten direkte Auswirkungen auf die IPV-Systeme der Kantone, lautet das Argument. Bereits getätigte Investitionen in das neue System könnten grösstenteils verloren sein. Deshalb soll nun abgewartet werden, bis die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen klar sind. Danach will der Regierungsrat die angepasste kantonale Vorlage dem Grossen Rat «zeitnah vorlegen».

veröffentlicht: 4. März 2021 15:17
aktualisiert: 4. März 2021 15:17
Quelle: sda

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