Tunesischer Präsidentschaftskandidat Karoui bleibt in Haft
Ein Berufungsgericht habe den Antrag am Freitag nicht zugelassen und darauf verwiesen, dass der Fall nicht in seine Zuständigkeit falle.
Karoui werde am Sonntag nicht selbst wählen dürfen, «obwohl er das Recht dazu hat», sagte sein Anwalt Nazih Souii. In Kürze werde ein weiterer Antrag auf Haftentlassung eingereicht.
Der Politiker und Medienunternehmer gilt als einer der Favoriten für die vorgezogene Präsidentschaftswahl am Sonntag. Er war am 23. August festgenommen worden, zehn Tage vor Beginn des Wahlkampfs in Tunesien. Gegen Karoui und dessen Bruder Ghazi wird wegen des Verdachts der Geldwäscherei ermittelt.
Karoui hatte sich in den vergangenen Jahren einen Ruf als Wohltäter aufgebaut, indem er vor den Kameras seines Senders Nessma TV Elektrogeräte und andere Güter an Arme verteilte. Das Parlament hatte im Juni eine Änderung des Wahlgesetzes beschlossen, die Kandidaten von der Wahl ausschliessen sollte, die im Jahr vor der Wahl «Gefälligkeiten in Form von Geld oder jeglicher Art» an die Bürger verteilen.
Die Änderung trat jedoch nicht in Kraft, da Präsident Béji Caïd Essebsi sie vor seinem Tod am 25. Juli nicht unterzeichnete.
Die ursprünglich für November angesetzte Präsidentschaftswahl war nach dem Tod von Präsident Essebsi Ende Juli auf den 15. September vorgezogen worden. Insgesamt treten 26 Kandidaten an.