Europa

Ungarn und Polen blockieren Beschluss für EU-Corona-Hilfen

16.11.2020, 16:00 Uhr
· Online seit 16.11.2020, 15:50 Uhr
Der notwendige Beschluss für die milliardenschweren Corona-Hilfen der EU ist blockiert.
Anzeige

Ungarn und Polen verhinderten am Montag aus Protest gegen ein neues Verfahren zur Ahndung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit, dass der politische Entscheidungsprozess wie geplant fortgesetzt werden kann, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur bestätigten.

Betroffen von dem Veto ist neben den geplanten Corona-Wiederaufbauhilfen im Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro auch der langfristige EU-Haushalt. Er umfasst für die nächsten sieben Jahre Mittel in Höhe von knapp 1,1 Billionen Euro und finanziert zum Beispiel Zuschüsse für die Landwirtschaft und Forschungsprogramme.

Die EU steckt damit inmitten der Corona-Krise erneut in einer schweren politischen Krise. Nach Angaben von Diplomaten werden nun die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Ratspräsident Charles Michel und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über das weitere Vorgehen beraten müssen. Der Streit wird dann vermutlich zum Thema einer für Donnerstag geplanten Videokonferenz der Staats- und Regierungschefs. Bei ihr sollte es eigentlich vor allem um eine bessere Zusammenarbeit gegen die Corona-Pandemie gehen.

Kann das Finanzpaket nicht auf den Weg gebracht werden, wird der EU ab dem kommenden Jahr nur noch ein Nothaushalt zur Verfügung stehen. Zudem könnten die Corona-Hilfen nicht fliessen, die Länder wie Italien und Spanien vor einem wirtschaftlichen Absturz bewahren sollen.

Die Auszahlung der ersten Mittel sollte eigentlich im Laufe des zweiten Quartals 2021 möglich gemacht werden. Dafür ist neben den am Montag blockierten Beschlüssen aber auch noch ein aufwendiger Ratifizierungsprozess notwendig. Nach Angaben aus der EU-Kommission müssen dazu in fast allen EU-Ländern auch die nationalen Parlamente mit dem Thema befasst werden.

Das von Ungarn und Polen kritisierte Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sieht vor, künftig bei bestimmten Verstössen gegen Grundwerte der EU die Kürzung von EU-Mitteln zu ermöglichen. Das Instrument soll zwar nur dann zum Einsatz kommen können, wenn ein Missbrauch von EU-Mitteln droht. Dies könnte aber schon der Fall sein, wenn eine mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten begründete Bedenken weckt, dass Entscheidungen über die Verteilung von EU-Mitteln nicht mehr unabhängig kontrolliert werden können. Vor allem den Regierungen in Ungarn und Polen wurde zuletzt immer wieder vorgeworfen, ihren Einfluss auf die Justiz auszubauen.

veröffentlicht: 16. November 2020 15:50
aktualisiert: 16. November 2020 16:00
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige