Untersuchung gegen Rohingya
Den UNO-Menschenrechtsrat in Genf gab seinem Vorsitz den Auftrag, Mitglieder einer Rohingya-Mission zu bestimmen. Sie soll vor allem Vorwürfe untersuchen, wonach die muslimischen Rohingya in Myanmar willkürlicher Haft, Folter, sexueller Gewalt, aussergerichtlichen Hinrichtungen und mit Gewalt erzwungenen Umsiedlungen ausgesetzt seien. Die UNO sprach von «möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit».
Die Untersuchungskommission hat ein Jahr Zeit. Dann solle sie dem Menschenrechtsrat ihren Bericht vorlegen, geht aus der Resolution hervor. Darin werden gewalttätige Übergriffe in der Unruheregion Rakhaing, wo die Rohingya hauptsächlich leben, angeprangert. Sie führten im vergangenen Herbst zur Flucht von schätzungsweise 80'000 Rohingya ins benachbarte Bangladesch.
Eine Mission des Hochkommissariats für Menschenrechte hat kürzlich von beispielloser Gewalt gegen die Rohingya und «möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit» berichtet. Hunderte Personen seien von Sicherheitskräften getötet worden.
Hochkommissar Zeid Raad al-Hussein und die Sonderberichterstatterin für Myanmar, Yanghee Lee, hatten beide eine unabhängige UNO-Untersuchungskommission gefordert. Myanmar hatte am Montag vor dem UNO-Menschenrechtsrat in Genf die Vorwürfe zurückgewiesen und eine Untersuchung abgelehnt.
Der Menschenrechtsrat rief die Behörden des südostasiatischen Landes auf, die Bewegungsfreiheit im Gebiet der Rohingya nicht mehr einzuschränken. Das UNO-Gremium zeigte sich «sehr beunruhigt» über die Verschlechterung der Menschenrechtslage für die Rohingya in dem mehrheitlich buddhistischen Myanmar.