Verteidigung im Frutigen-Prozess kämpft um Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und Brandstiftung verlangt. Sie ist überzeugt, dass der Beschuldigte seine Freundin im Februar 2018 getötet habe. Um Spuren zu verwischen, habe er danach die Wohnung der Frau in Frutigen in Brand gesetzt.
Dieser Darstellung widersprach der Verteidiger in seinem mehrstündigen Plädoyer vehement. Die Staatsanwaltschaft habe keinerlei Beweise vorgelegt und stütze sich bei ihrer Darstellung ausschliesslich auf Indizien.
Die Wahrscheinlichkeit einer vorsätzlichen Tötung sei «verschwindend klein». Viel wahrscheinlicher sei, dass die Frau am nachgewiesenen Konsum von Alkohol, Kokain, Cannabis und Medikamenten gestorben sei. Eine plausible Brandursache sei, dass die Frau einen brennenden Joint habe fallen lassen.
Das Urteil des Regionalgerichts in Thun wird am kommenden Freitag (16. Oktober) erwartet.