Viele Vergewaltigungen in nordischen Ländern

03.04.2019, 16:22 Uhr
· Online seit 03.04.2019, 16:07 Uhr
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wirft den vier nordischen Ländern Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland eine «erschreckend» hohe Zahl an Vergewaltigungen vor. Ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht stellt eine endemische Straflosigkeit fest.
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«Es ist ein Paradox, dass die nordischen Länder, die sehr viel für die Hochhaltung der Geschlechter-Gleichstellung getan haben, unter einem erschreckend hohen Niveau bei Vergewaltigungen leiden», erklärte Amnesty-Generalsekretär Kumi Naidoo.

Ausgerechnet die für ihre Gleichstellungspolitik angesehenen nordischen Länder versagten oft bei der Strafverfolgung, heisst es in dem Amnesty-Bericht. Eine fehlerhafte Gesetzgebung, verquere Sichtweisen und geschlechterbezogene Vorurteile hätten zu einer «endemischen Straflosigkeit» geführt.

In Dänemark würden Vergewaltigungsfälle in grosser Zahl nicht zur Anzeige gebracht und im Falle von Anzeigen seien die Aussichten auf Strafverfolgung und Verurteilung gering. In Schweden gebe es keine einheitliche Ermittlungspraxis sowie Verzögerungen bei gerichtsmedizinischen Untersuchungen und Vernehmungen von mutmasslichen Tätern - obwohl das Land sich im vergangenen Jahr schärfere Gesetze bei Sexualstraftaten gegeben habe.

Auch die norwegischen Behörden seien träge bei der Umsetzung notwendiger Massnahmen. In Finnland werde den Opfern der Zugang zur Justiz ebenfalls durch «tief verwurzelte Mythen» über Vergewaltigung erschwert.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International schrieb am Mittwoch, nur eine von zehn Frauen zeige in Norwegen eine Vergewaltigung an. Die meisten Anzeigen (75 bis 80 Prozent) führten schlussendlich zu keiner Verurteilung.

Auch in Dänemark wurden im Jahr 2017 nur 890 Vergewaltigungen angezeigt, obwohl eine Studie der University of Southern Denmark die tatsächliche Zahl der Vergewaltigungen auf 24'000 schätzt. In Finnland werde die Anzahl von Fällen von sexueller Gewalt auf 50'000 pro Jahr geschätzt. Im Jahr 2017 habe es jedoch nur 209 Verurteilungen wegen Vergewaltigung gegeben.

Auch in der Schweiz bestehe dieses Problem. Im Jahr 2018 seien insgesamt 1291 Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung der sexuellen Integrität (sexuelle Nötigung und Vergewaltigung) von der Polizei registriert worden.

Die Zahl der Konsultationen der Opferberatungshilfen wegen Verletzungen der sexuellen Integrität sei jedoch deutlich höher und liege bei 4269 Konsultationen allein für das Jahr 2017. Das bedeutet, dass auch in der Schweiz zahlreiche Fälle nicht bei der Polizei angezeigt würden. 2017 sei nur die Hälfte der Angeklagten in der Schweiz schlussendlich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung verurteilt worden.

«Das Schweizer Sexualstrafrecht entspricht nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und steht im Widerspruch zur Istanbul-Konvention, die im April 2018 für die Schweiz in Kraft getreten ist», liess sich Cyrielle Huguenot, verantwortlich für Frauenrechte bei Amnesty International Schweiz, zitieren.

Bei Vergewaltigung handle es sich um eine schwere Verletzung der Menschenrechte, die in jedem Fall als schwerwiegende Straftat zu behandeln sei.

veröffentlicht: 3. April 2019 16:07
aktualisiert: 3. April 2019 16:22
Quelle: SDA

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