Ab 15. März

Vorarlberg lockert Corona-Massnahmen: Das musst du wissen

10.03.2021, 10:17 Uhr
· Online seit 09.03.2021, 20:34 Uhr
Vorarlberg hat am Dienstag die Lockerungsschritte im Bundesland bekanntgegeben. Unter anderem dürfen sämtliche Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Die neuen Massnahmen gelten ab dem 15. März. Was du darüber wissen musst.
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Worum geht es?

Wegen tiefer Fallzahlen darf das Bundesland Vorarlberg als einziges bereits Mitte März seine Corona-Massnahmen lockern. So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100'000 Einwohner in Vorarlberg bei 73 (Stand 9. März 2021). Alle restlichen Bundesländer weisen Inzidenzen über 100 auf. In Tirol liegt die Inzidenz bei 114, in Salzburg bei 236, der höchste Wert in Österreich. Deshalb wird im restlichen Österreich frühestens am 27. März gelockert. Dann sollen beispielsweise die Restaurantterrassen öffnen dürfen.

Zum Vergleich: In der Schweiz liegt die höchste Sieben-Tage-Inzidenz bei 137 in Genf (Stand 9. März 2021). Appenzell Innerrhoden verzeichnet die geringste Inzidenz mit 43. In St.Gallen liegt die Inzidenz bei 73, im Thurgau bei 86, in Graubünden bei 69 und in Ausserrhoden bei 72. Die Sieben-Tage-Inzidenz bildet die Fälle pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche ab und ist eine wichtige Grundlage zur Einschätzung des Pandemieverlaufs.

Wie sehen die Lockerungen aus?

  • Gastronomie: Die Gastronomie soll komplett geöffnet werden – draussen und drinnen. Wer ein Restaurant besuchen will, braucht einen negativen Antigen- oder PCR-Test. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Es gilt eine Registrierungspflicht, die Abstandsregel muss eingehalten werden. Es dürfen maximal vier Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen (oder mehr, wenn sie dem gleichen Haushalt angehören).
  • Veranstaltungen: Ab nächstem Montag dürfen auch wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür sind zugewiesene Sitzplätze, eine FFP2-Maske und als Zutrittsbescheinigung sind Selbsttests in digitaler Form gültig. Auch bei Veranstaltungen gilt eine Registrierungspflicht.
  • Kinder und Jugendliche: Bis zu 18-Jährige dürfen wieder Sport treiben, allerdings nur unter Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsregel. Für Sport in Innenräumen muss ein negativer Selbsttest vorliegen. In Aussenbereichen sind maximal 20 Sportlerinnen oder Sportler erlaubt, in Innenräumen zehn. Bei kulturellen Veranstaltungen gilt ab sechs Jahren eine Maskenpflicht, ausser bei Blasmusikproben.

Ausgeschlossen von der Lockerung ist die Ausgangssperre ab 20 Uhr. Somit sind Restaurantbesuche oder Veranstaltungen am Abend nur bedingt möglich.

Dürfen Schweizerinnen und Schweizer für einen Restaurantbesuch nach Österreich fahren?

Das ist derzeit noch nicht möglich. Solange sich das Grenzregime nicht ändert, ist ein Grenzübertritt für einen Restaurantbesuch nicht erlaubt. Schweizerinnen und Schweizer, die nach Österreich reisen wollen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen können und sich nach der Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Könnte ein Restaurantbesuch in der Schweiz bald auch nur mit negativem Test möglich sein?

Die Idee, Restaurant- oder Fitnesscenter-Besuche nur mit negativem Testergebnis zu erlauben, wird derzeit auch in der Schweiz diskutiert, wie der Bundesrat andeutete. So sollen diverse Aktivitäten, darunter auch Besuche von Sportveranstaltungen und Konzerten sowie Hotelübernachtungen nur mit Vorweisen des Testergebnisses oder dem Impfausweis möglich sein. In einem vertraulichen Grundlagenpapier hat der Bundesrat festgehalten, dass Lockerungen in einer Übergangsphase mit einer Impf-Test-Bedingung möglich wären. Eine Grundlage hat der Bundesrat bereits mit der Kosten-Befreiung der Tests und dem Vorschlag von kostenlosen Selbsttest-Kits geschaffen.

(sk/gbo)

veröffentlicht: 9. März 2021 20:34
aktualisiert: 10. März 2021 10:17
Quelle: FM1Today

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