Vier von ihnen waren am Donnerstagmorgen ausgebrochen, bei einem weiteren Flüchtigen handelt es sich ebenfalls um einen Freigänger im offenen Vollzug, der nicht ins Gefängnis zurückgekehrt war.
Die beiden Freigänger verbüssten eine Ersatzfreiheitsstrafe. Die vier Ausbrecher sassen wegen schwerer Körperverletzung, Diebstahls, Wohnungseinbruchs und Erschleichens von Leistungen in Haft. Einer von ihnen wäre bereits im März entlassen worden. Zwei weitere waren zu Haftstrafen bis September 2018 verurteilt worden, der vierte bis Oktober 2020.
Nach dem Ausbruch hatte die JVA Plötzensee eine interne Sicherheitsüberprüfung eingeleitet. Die Gefangenen konnten über einen Lüftungsspalt in der Mauer fliehen. Den Weg zu dem Spalt hatten sie mit einem aus der Werkstatt des Gefängnisses entwendeten Trennschleifer freigemacht.