Bundesstrafgericht

Zeuge nimmt frühere Aussagen gegen Angeklagte zurück

10.08.2020, 17:12 Uhr
· Online seit 10.08.2020, 16:40 Uhr
Das Bundesstrafgericht hat im Prozess gegen zwei mutmassliche IS-Anhänger aus Winterthur den Vater jenes Geschwisterpaars befragt, das 2014 nach Syrien reiste. Der Mann kennt den Hauptangeklagten von Kindesbeinen an.
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Gleich zu Beginn der Befragung sagte der kosovarische Staatsangehörige, er habe den Behörden damals alles gesagt, was ihm zum Zeitpunkt des Verschwindens seiner Kinder erzählt worden sei. Nun müsse er festhalten, dass die beiden Angeklagten nichts mit der Reise seiner Kinder zu tun hätten. Er betonte, seine Kinder hätten ihm gesagt, ihre Reise selbst organisiert zu haben.

Im Laufe der Befragung wollte der Zeuge auf gewisse Fragen keine Antworten geben. Er musste vom vorsitzenden Richter darauf hingewiesen werden, dass er verpflichtet sei auszusagen. Vor der aktuellen Hauptverhandlung am Bundesstrafgericht brachte der Vater des Geschwisterpaares den Hauptangeklagten immer wieder in Verbindung mit dem Verschwinden seiner Kinder.

Vor dem Bundesstrafgericht relativierte der Zeuge seine früheren Aussagen gegenüber den Behörden und sagte oft, sich nicht mehr zu erinnern. Die Beziehung zu seinen Kindern beschrieb er als gut, obwohl der Sohn gegenüber verschiedenen Personen von schwierigen familiären Verhältnissen erzählt hatte.

Der Richter fasste die aktuellen Aussagen des Zeugen als «beschönigend» zusammen. Er fragte diesen auch explizit, ob er Angst vor Repressalien habe.

veröffentlicht: 10. August 2020 16:40
aktualisiert: 10. August 2020 17:12
Quelle: sda

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