Bundesstrafgericht

Zeugin entlastet Angeklagte vom Vorwurf der Anwerbung

10.08.2020, 19:49 Uhr
· Online seit 10.08.2020, 19:00 Uhr
Das Bundesstrafgericht hat am ersten Prozesstag auch die 2014 mit ihrem Bruder nach Syrien gereiste Winterthurerin als Zeugin befragt. Sie verneinte, jenen Angeklagten zu kennen, mit dem sie mutmasslich eine intime Beziehung gehabt haben soll.
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Die Zeugin sagte aus, die beiden Angeklagten hätten sie und ihren Bruder nicht bei der Ausreise nach Syrien unterstützt. Den neben dem «Emir von Winterthur» angeklagten schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger verneinte sie zu kennen.

Diesem wird von der Bundesanwaltschaft (BA) vorgeworfen, die damals noch Minderjährige angeworben und zur Reise nach Syrien veranlasst zu haben. Darüber hinaus hat die BA den Doppelbürger wegen sexuellen Handlungen mit Kindern angeklagt. Gemäss Anklage soll dieser mit der Zeugin eine intime Beziehung gehabt haben.

Eine solche Beziehung habe es nie gegeben, sagte die Zeugin. Wie Personen aus ihrem Umfeld zu dieser Annahme gekommen, könne sie sich nicht erklären. Aus aufgezeichneten Telefongesprächen geht jedoch hervor, dass eine Freundin der Zeugin der Ehefrau des Doppelbürgers von der angeblich Beziehung erzählte. Auch wurden bei den Telefonkontrollen zahlreiche Kontakte zwischen dem Telefon der Zeugin und der Angeklagten festgestellt.

Die Zeugin und ihr Bruder wurden nach ihrer Rückkehr aus Syrien zu bedingten Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise elf Monaten verurteilt. Noch nicht rechtskräftig ist bei der Zeugin lediglich die Frage der Massnahme.

veröffentlicht: 10. August 2020 19:00
aktualisiert: 10. August 2020 19:49
Quelle: sda

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