Wer zahlt, wenn die Airline streikt?

· Online seit 06.07.2018, 07:51 Uhr
Für viele stehen die Sommerferien an: Doch, der Flug in diese Ferien wird oft zur Belastungsprobe für den Geduldsfaden. Verspätungen im Flugverkehr gehören fast schon dazu. Aber, ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Dario Brazerol
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Alessia und ihre zwei Freundinnen haben sich lange auf den Wochenendtripp nach Barcelona gefreut. Getrübt wurde die Freude erst, als es um den Rückflug ging: «Die Fluggesellschaft streikte und wir mussten zwei Nächte länger in Spanien bleiben.» Was auf den ersten Blick erfreulich wirkt, ist mit diversen zusätzlichen Kosten verbunden: Unterkunft, Rückflug mit einer anderen Airline, Parkkosten am Flughafen. Für all dies müsste rein rechtlich die Fluggesellschaft selbst aufkommen. «Bis jetzt haben wir aber noch nichts von diesem Geld gesehen.» Wie können sich Fluggäste also richtig schützen und welchen Anspruch haben sie auf eine Entschädigung?

Gleiche Richtlinien für alle Airlines

«Man hat grundsätzlich den Anspruch auf eine kleine Zwischenverpflegung, zwei Telefongespräche oder E-Mails, die man tätigen muss, aufgrund des verspäteten Fluges. Ausserdem kommt eine finanzielle Entschädigung hinzu», sagt Cécile Thomi von der Stiftung für Konsumentenschutz. Dies gilt grundsätzlich für alle Airlines, welche von einem Schweizer oder EU-Flughafen aus starten. Allerdings muss zwischen normalen und grossen Verspätungen unterschieden werden: «Was eine grosse Verspätung ist, ist definiert in Abhängigkeit von der Fluglänge und Verspätungsdauer. Je nachdem variiert der entsprechende Betrag, den man zugute hat.» Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) definiert die grossen Verspätungen wie folgt:

  • 2 Stunden Abflugverspätung bei Flügen mit einer Distanz bis zu 1'500 km
  • 3 Stunden Abflugverspätung bei Flügen mit einer Distanz zwischen 1'500 km und 3'500 km
  • 4 Stunden Abflugverspätung bei Flügen mit einer Distanz über 3'500 km

Bis zu 600 Euro Entschädigung

Wenn aufgrund einer grossen Verspätung der Anschlussflug verpasst wird, messen die Airlines, wie viel später die Reisenden an der Zieldestination ankommen. «Die Länge der Verspätung hat einen Einfluss darauf, ob man einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann. Dieser entsteht nur dann, wenn man drei Stunden oder mehr später ankommt.» In diesem Fall ist die Airline zahlt die Airline eventuell folgende Beträge:

  • 250 Euro bei Strecken bis 1500 Kilometer
  • 400 Euro bei Strecken bis 3500 Kilometer
  • 600 Euro bei Strecken über 3500 Kilometer

Sollte sogar der unglückliche Fall eintreten, dass der Flug komplett auf den nächsten Tag verschoben werden muss, oder wie bei Alessia und ihren Freundinnen ersatzlos gestrichen wird, erhalten die Reisenden Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Wenig Kulanz bei Billig-Airlines

All diese Ansprüche können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn der Flugpassagier selbst aktiv wird. Von sich aus werden die Airlines diese nicht anbieten. «In erster Linie sollte man sich an das Reisebüro wenden oder auch direkt an die Airline. Wenn es mit der Rückerstattung nicht klappt, raten wir, sich direkt ans BAZL zu wenden. Die Kulanz variiert hierbei nämlich von Airline zu Airline.» Vor allem bei ausländischen Billigairlines bestehe oft Konfliktpotential. Wichtig zu wissen ist, dass das BAZL die Airlines nicht zu einer Zahlung zwingen kann. Allerdings kann es Bussen von bis zu 20'000 Franken ausstellen, weshalb die meisten Airlines sich an die Anweisungen des BAZL halten.

«Claim Agencies» übernehmen die Verhandlungen

Für Geschädigte, welche sich nicht selber mit den Airlines herumschlagen wollen, gibt es eine Alternative. Sogenannte «Claim Agencies» übernehmen die Kommunikation mit den Fluggesellschaften. Eine dieser Agenturen, welche im Grunde genommen als Inkasso-Büros agieren, ist cancelled.ch. Dieses Portal ist speziell auf Schweizer Kunden ausgerichtet. Was bei diesen Portalen aber zu beachten ist: Sind sie erfolgreich, beanspruchen sie bis zu 25 bis 30 Prozent der Entschädigung für sich. Gibt es keine Entschädigung, kosten die Agenturen aber auch nichts.

Ob Alessia und ihre Freundinnen ihr Geld in nächster Zeit zurückbekommen werden, steht noch in den Sternen. Rein rechtlich sind sie aber auf der sicheren Seite. In Zukunft will Alessia so gut es geht auf Billig-Airlines verzichten, um das böse Erwachen bei der Heimreise zu vermeiden.

veröffentlicht: 6. Juli 2018 07:51
aktualisiert: 6. Juli 2018 07:51
Quelle: dab

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