Wie wehre ich mich gegen Drohnen?

· Online seit 17.07.2018, 14:14 Uhr
Drohnen werden immer häufiger für den privaten Zweck genutzt. Das ist nervig für Leute die sich durch das Flugobjekt gestört fühlen. Wir zeigen dir, wie du dich wehren kannst.
Krisztina Scherrer
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Günstig, einfache Bedienung, klein und leicht: Drohnen kann man mittlerweile in fast jedem Elektroshop kaufen. Sie werden deshalb immer häufiger für private Zwecke eingesetzt. Immer mehr Drohnen bedeutet aber, dass sich auch immer mehr Leute von den Flugobjekten belästigt fühlen. Doch wie geht man am besten vor, wenn so ein Gerät auf dem Privatgrundstück herumfliegt?

Gespräch suchen

Grundsätzlich gilt, wie bei vielem: Zuerst sollte man das Gespräch mit dem Gegenüber - in diesem Fall dem Drohnenpiloten - suchen und eine Lösung finden. Das sollte möglich sein, denn ein Pilot muss immer Sichtkontakt zu seiner Drohne haben, wie Gian Andrea Rezzoli, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, bestätigt. Sollte der Pilot nicht auffindbar sein und die Drohne so platziert sein, dass sie die Privatsphäre verletzt, kann man die Polizei rufen. «Es ist wichtig, dass man zuerst das Gespräch mit dem Piloten sucht. Es kann sein, dass er Bilder im Auftrag der Gemeinde macht», sagt Rezzoli.

Drohnen dürfen nicht über Privateigentum fliegen

Die meisten Drohnen haben Kameras, man darf also nicht über Privateigentum fliegen und x-beliebige Filme oder Fotos aufnehmen. «Sobald die Drohne nicht mehr im öffentlich Bereich ist - sprich eine Person, über die Hecke oder in ein Fenster filmt - verletzt man das Datenschutzgesetz», sagt Martin Steiger, Rechtsanwalt bei der Steiger Legal AG. «Eine Drohne mit Kamera darf nur dann über fremde Gärten oder entlang von Häusern fliegen, wenn der Eigentümer oder der Mieter damit einverstanden sind.»

Drohne darf nicht beschädigt werden

Was soll man tun, wenn der Pilot nicht auffindbar ist, die Drohne aber ganz offensichtlich die Privatsphäre verletzt? Selbstjustiz ist keine Lösung, sagt Gian Andrea Rezzoli: «Man darf einer Drohne nichts nachwerfen um sie so herunterzuholen. Das Gerät könnte ausser Kontrolle geraten und somit gefährdet man sich selbst oder andere.»

Martin Steiger ist der Meinung, dass man die Drohne einfangen darf: «Wer in seinem Besitz gestört wird, darf im Rahmen der sogenannten Besitzwehr die Drohne einfangen, solange man sie nicht beschädigt.» Das Flugobjekt könne man mit dem Gartenschlauch gut zur Landung zwingen: «Ich empfehle, nur so stark mit Wasser zu spritzen, dass die Drohne ganz bleibt.» Wenn die Drohne kaputt geht, droht nämlich eine Schadenersatzforderung.

Rezzoli und Steiger sind sich bei einem Punkt einig: Sollte der Pilot nicht einsichtig sein und weiterhin die Privatsphäre verletzen, kann man Anzeige erstatten. «Sollte die Drohne das Datenschutzgesetz verletzen, kann man eine Anzeige bei der Polizei machen», sagt Rezzoli.

Weitere Informationen zum Umgang mit Drohnen findest du hier.
veröffentlicht: 17. Juli 2018 14:14
aktualisiert: 17. Juli 2018 14:14
Quelle: sk

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