Abzug von Schuldzinsen als Knacknuss

15.02.2019, 12:13 Uhr
· Online seit 15.02.2019, 12:00 Uhr
Die Besteuerung des Eigenmietwerts ist für viele Eigenheimbesitzer ein Ärgernis. Dieses soll nun verschwinden. Im Gegenzug sollen weniger Steuerabzüge gemacht werden können, auch für Schuldzinsen. Das trifft unter Umständen nicht nur Liegenschaftsbesitzer.
Anzeige

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) hat dazu verschiedene Varianten ausgearbeitet. Einige davon würden für alle privaten Schuldner hohe Mehrkosten bedeuten. Bund und Kantonen würden von Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden Franken profitieren. Grund dafür ist, dass die Kommission mit der Gesetzesänderung mehr als ein Ziel verfolgt.

Einerseits will sie dem Wunsch der Eingenheimbesitzer entsprechen, die Besteuerung des schwer nachvollziehbaren Eigenmietwerts abzuschaffen, wie WAK-Präsident Pirmin Bischof (CVP/SO) am Freitag vor den Bundeshausmedien erklärte. Im Gegenzug sollen Gewinnungskosten wie jene für Instandhaltung oder Verwaltung nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.

Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz oder Denkmalpflege sollen auf Bundesebene verschwinden. Die Kantone sollen diese aber weiterhin ermöglichen können. Bei Zweitliegenschaften soll der Eigenmietwert nach dem Willen der WAK weiterhin besteuert werden. Bei vermieteten Liegenschaften wären die Gewinnungskosten weiterhin abzugsfähig, da auch die Einnahmen steuerbar bleiben.

Andererseits verfolgt die Kommission mit der Vorlage das Ziel, die rasant wachsende private Verschuldung einzudämmen. Diese ist in der Schweiz auf international rekordhohem Niveau. Ein Grund dafür ist, dass das Schuldenmachen durch die Möglichkeit hoher Steuerabzüge faktisch subventioniert wird.

Die Kommission konnte sich jedoch nicht darauf einigen, wie das Wachstum der privaten Verschuldung eingedämmt werden soll. Sie stellt nicht weniger als fünf Varianten zur Diskussion, ob und in welchem Umfang in Zukunft private Schuldzinsen von den Steuern abgezogen werden können.

Die Extremvariante ist die Streichung sämtlicher Abzugsmöglichkeiten. Bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 Prozent würde das dem Bund 670 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen, den Kantonen 1,35 Milliarden. Der Widerstand gegen diese Variante ist absehbar, denn das Geld würde im Portemonnaie der Haushalte fehlen.

Selbst bei den aktuell tiefen Zinsen würde die neue Belastung die Entlastung durch den Wegfall des Eigenmietwerts übersteigen. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent würde der Bund zusätzlich rund 140 Millionen Franken einnehmen, die Kantone knapp 300 Millionen.

Zwar behandelt die Kommission laut Bischof alle Varianten als gleichwertig. Es gebe aber erhebliche Zweifel, ob die Streichung sämtlicher Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen mehrheitsfähig wäre, sagte er. Mehr Aussicht auf Erfolg hat die Variante, die den Abzug von Schuldenzinsen im Umfang von Mieterträgen und vom Eigenmietwert auf Zweitwohnungen vorsieht. «Die Kommission denkt, dass das ein gangbarer Weg wäre», sagte Bischof.

Dieser Ansicht ist auch Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff. Er propagiert eine Lösung, bei der alle Abzugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Eigenmietwert entfallen - aber nur diese. Für ihn wäre diese Variante ein Sieg: Beim heute historisch tiefen Zinsniveau würden die Eigenheimbesitzer unter dem Strich besser dastehen als heute.

Entlastet würden sie unter heutigen Bedingungen auch bei den Varianten, bei welchen private Schuldzinsen im Umfang von 100 respektive 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge von den Steuern abgezogen werden dürften. Eine weitere Variante würde Beteiligungen begünstigen.

Um das Wohneigentum zu fördern, schlägt die WAK ausserdem einen Ersterwerberabzug vor. Dieser soll im ersten Jahr 10'000 Franken betragen und dann über 10 Jahre hinweg stetig zurückgehen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Laut Bischof hofft die WAK, dass der Ständerat in der Wintersession darüber beraten kann.

veröffentlicht: 15. Februar 2019 12:00
aktualisiert: 15. Februar 2019 12:13
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige