Behindertengleichstellung: Nachholbedarf bei den Bahnhöfen

11.05.2017, 16:00 Uhr
· Online seit 11.05.2017, 14:00 Uhr
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz muss bis Ende 2023 barrierefrei sein. Während beim Rollmaterial und der Kundeninformation bereits grosse Fortschritte erzielt worden sind, sieht das Bundesamt für Verkehr (BAV) beim Zugang zu den Bahnhöfen noch Handlungsbedarf.
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Ohne zusätzliche Massnahmen werde bei den Bahnhöfen das im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorgeschriebene Ziel nicht erreicht, warnt das BAV in einer Mitteilung vom Donnerstag. Ende 2016 waren erst 35 Prozent der 1800 Schweizer Bahnhöfe barrierefrei. Da hauptsächlich die grösseren Bahnhöfe bereits umgerüstet haben, profitieren davon immerhin 64 Prozent der Reisenden.

Das BAV präsentiere am Donnerstag mehrere Massnahmen, um die Umsetzung des BehiG voranzutreiben. Unter anderem wird das Bundesamt eine Planungsanweisung erlassen. Damit werden die Bahnen verpflichtet, bei der Sanierung von Bahnhöfen die «Planungshilfe Interessensabwägung BehiG» des Verbands öffentlicher Verkehr anzuwenden. Mit dieser kann festgelegt werden, ob ein Umbau verhältnismässig ist oder ob Ersatzmassnahmen, etwa in Form von Personalhilfen, angeboten werden sollen.

Als weitere Massnahme will das BAV bei den Bahnen ein Umsetzungskonzept zum BehiG einfordern, um eine einheitliche Praxis sicherzustellen. Zudem soll der Bund mehr Geld für die Anpassungen in den Bahnhöfen zur Verfügung stellen.

Wie bereits Ende März angekündigt will das BAV dem Parlament für die Jahre 2021 bis 2024 weitere rund zwei Milliarden Franken beantragen. Bereits in der laufenden Leistungsvereinbarung zur Bahninfrastruktur zwischen dem Bund und den Bahnen hat der Bund rund zwei Milliarden Franken für Anpassungen an Bahnhöfen bereitgestellt.

Zudem soll im Rahmen des Bahn-Ausbauschritts 2030/35 zwischen 0,6 bis 1,8 Milliarden Franken für BehiG-Anpassungen sowie für Sicherheit und Kapazität in den Bahnhöfen investiert werden. Die Vernehmlassung zum Ausbauschritt wird im Herbst eröffnet.

Das BAV rechnet damit, dass mit diesen Massnahmen rund 75 Prozent der Bahnhöfe angepasst und für Behinderte autonom nutzbar werden. Davon profitierten nicht nur behinderte Personen, sondern auch ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Reisende mit viel Gepäck oder Eltern mit Kinderwagen, schreibt das BAV in seiner Mitteilung.

Bei 25 Prozent der Bahnhöfe dürfte das BehiG mittels Personalhilfe oder alternativen Verbindungen umgesetzt werden. Es handle sich dabei um kleinere Bahnhöfe, somit seien nur 15 Prozent der Reisenden betroffen, schreibt das BAV.

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, kritisiert in einer Stellungnahme vom Donnerstag das Vorgehen des BAV. Es bestehe die Gefahr, dass es für Bahnhöfe mit weniger als 540 Passagieren pro Tag kaum finanzielle Unterstützung gebe, schreibt der Verband. «Rund ein Viertel beziehungsweise 450 Bahnhöfe werden nicht behindertengerecht sein.»

Grosse Vorbehalte äussert der Verband gegenüber der «Planungshilfe Interessensabwägung BehiG». Bei dieser würden unter anderem günstige Teilanpassungen zu wenig in Betracht gezogen.

«Es geht hier nicht einfach um Wünsche, sondern um verfassungsmässige und gesetzliche Ansprüche von Menschen mit Behinderungen, die es bis Ablauf der langen Umsetzungsfrist von 20 Jahren umzusetzen gilt», wird Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap und Aargauer SP-Ständerätin, in der Mitteilung zitiert.

Die Organisation poche dabei nicht auf unverhältnismässige Massnahmen, die nicht bezahlbar seien. «Im Gegenteil: Wir wollen Hand bieten zu Lösungen, die das Gesetz in vernünftiger Weise umsetzen.»

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist seit Anfang 2004 in Kraft. Es soll den über 700'000 Behinderten in der Schweiz einen leichteren Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu den öffentlichen Bauten verschaffen. Das neue Gesetz verpflichtet zudem Bund, Kantone und Gemeinden, sämtliche Dienstleistungen behindertengerecht anzubieten.

veröffentlicht: 11. Mai 2017 14:00
aktualisiert: 11. Mai 2017 16:00
Quelle: SDA

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