Beschwerde

Beschwerde gegen Weko-Entscheid zum Gateway Terminal Nord

29.08.2019, 14:16 Uhr
· Online seit 29.08.2019, 14:00 Uhr
Gegen den positiven Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) zum neuen Hafenterminal Gateway Basel Nord ist beim Bundesrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden.
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Die Baselbieter Logistikfirma sieht sich direkt und existenziell betroffen und verlangt die Kassation des Entscheids der Weko, wie sie am Donnerstag mitteilte. Der Entscheid beseitige den bestehenden und freien kompetitiven Markt und verletze damit gewichtige öffentliche Interessen, schreibt sie.

Am 13. Juni hatte die Weko bekanntgegeben, dass sie keine Einwände gegen das Joint Venture der drei Unternehmen SBB, Hupac und Rhenus für das trimodale Grossterminal Basel Gateway Nord beim Basler Rheinhafen erhebt. Der neue Gateway soll eine neue zentrale Drehscheibe schaffen, welche die Containerschiffahrt auf dem Rhein direkt mit dem Güterverkehr auf der Strasse und vor allem auf der Schiene verbindet.

Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs

Die Weko hatte in ihrem Entscheid festgehalten, dass das konzentrierte Grossterminal den «wirksamen Wettberwerb» beim Umschlag mit Containern zwar «beseitige». Mit Blick auf die Vorgaben zum diskriminierungsfreien Zugang zum Gateway und auf Kosten- und Zeiteinsparungen ging sie aber davon aus, dass sich der Wettbewerb im Güterverkehr auf der Schiene auch verbessern könnte.

Für Swissterminal ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Die Weko verstosse gegen ihr Pflichtenheft, namentlich den Schutz des Wettbewerbs, schreibt die Beschwerdeführerin. Mit dem neuen Gateway würden die bestehenden dezentralen Marktstrukturen weggeschwemmt.

Swissterminal setzt sich bereits seit Jahren gegen das 155 Millionen-Projekt beim Basler Hafen zur Wehr. Alle Einsprachen blieben bislang aber erfolglos. So zum Beispiel der Rekurs gegen den Entscheid des Bundes vom Juli 2018, die erste Etappe des Projekts massgeblich mitzufinanzieren.

veröffentlicht: 29. August 2019 14:00
aktualisiert: 29. August 2019 14:16
Quelle: sda

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