Bundesrat kommt Netzbetreibern und Energiewirtschaft entgegen

03.04.2019, 12:09 Uhr
· Online seit 03.04.2019, 11:56 Uhr
Der Bundesrat nimmt bei der Umsetzung der Stromnetzstrategie Anliegen aus der Vernehmlassung auf. Vor allem bei den Erdleitungen und den intelligenten Messsystemen kommt er den Netzbetreibern und der Energiewirtschaft entgegen.
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Das Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze tritt per 1. Juni 2019 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Das gilt auch für die meisten Verordnungsbestimmungen. Einige gelten jedoch erst ab einem späteren Zeitpunkt.

Mit den neuen Regeln will der Bundesrat den Um- und Ausbau der Stromnetze fördern. Heute bestehen Engpässe. Wegen des stockenden Netzausbaus könnten diese noch zunehmen. Zudem steigen durch die zunehmend dezentrale Erzeugung die Anforderungen an die Verteilnetze und das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Die neuen Bestimmungen sollen dem Rechnung tragen.

Gemäss dem Gesetz müssen Leitungen mit einer Spannung von unter 220 kV künftig im Boden verlegt werden, sofern das möglich ist und die Mehrkosten gegenüber einer Freileitung nicht zu hoch sind. Bereits fortgeschrittene Projekte können aber noch unter heutigem Recht abgeschlossen werden: Die Bestimmungen treten erst per 1. Juni 2020 in Kraft. Das hatte die Branche gefordert.

Nicht in den Boden verlegt werden müssen die Leitungen dann, wenn die Erdleitung mehr als doppelt so viel kostet wie die Freileitung. In diesem Punkt ist der Bundesrat den Umweltorganisationen und der Linken entgegengekommen. Er hat den sogenannten Mehrkostenfaktor in der Verordnung bei 2 festgelegt. Das Gesetz legt eine Obergrenze von 3 fest, in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat einen Faktor von 1,75 vorgeschlagen.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer habe das aber als zu niedrig beurteilt, schreibt der Bundesrat. Im Bericht zur Vernehmlassung hatte er geschrieben, mit höheren Faktoren könne nur noch ein relativ geringer Kabel-Anstieg erreicht werden.

Die Mehrkosten werden auf die Endverbraucher überwälzt. Mit dem Mehrkostenfaktor 2 steigen die Netzkosten gemäss dem Bundesrat um weniger als 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Der Bund will die Auswirkungen des Faktors auf die Verkabelung beobachten und allenfalls Anpassungen vornehmen.

Künftig wird der Bund auch einen energiewirtschaftlichen Szenariorahmen erarbeiten, der den Netzbetreibern als Grundlage für ihre Mehrjahrespläne zur Entwicklung der Stromnetze dienen soll. Der erste Szenariorahmen wird voraussichtlich 2021 vorliegen. Daher treten die Bestimmungen zu den Mehrjahresplänen erst per Juni 2021 in Kraft.

Mit dem Ausbau der dezentralen Stromproduktion wird die Steuerung von Erzeugung und Verbrauch für die Aufrechterhaltung der Netzstabilität immer wichtiger. Dazu tragen intelligente Messsysteme bei. Für diese gelten Anforderungen. Einige Verteilnetzbetreiber haben aber bereits mit der Einführung solcher Systeme begonnen.

Teilweise entsprechen die Systeme nicht vollumfänglich den neuen Vorschriften. Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass diese Messsysteme weiterhin eingesetzt werden dürfen, wenn die Beschaffung vor dem 1. Januar 2019 initiiert wurde und sie gewissen technischen Mindestanforderungen genügen. Er habe dies im Sinne des Vertrauens- und Investitionsschutzes getan, hält er fest.

Eine weitere Änderung ist darauf zurückzuführen, dass sich die Datensicherheitsprüfung für die intelligenten Messsysteme verzögert. Auch hier hat der Bundesrat einen Aufschub beschlossen. Die Netzbetreiber sollten aber die Messsysteme so bald wie möglich auf den aktuellen Stand bringen, etwa durch Softwareupdates.

Ferner müssen Netzbetreiber Dritten keinen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren intelligenten Steuer- und Regelsystemen gewähren. Der Bundesrat hat diese Bestimmung nach der Vernehmlassung gestrichen. Beim aktuellen Stand der Technik scheine die Umsetzbarkeit fraglich, schreibt er dazu. Die Netzbetreiber können künftig Technologien erproben und in die Netzkosten einrechnen - jährlich maximal 500'000 Franken.

Dass die Netzbetreiber intelligente Steuer- und Regelsysteme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren dürfen, hatten National- und Ständerat im Gesetz verankert. Sie ergänzten das Gesetz ausserdem mit einer zusätzlichen, befristeten Unterstützung der Wasserkraft. Stromunternehmen dürfen demnach im Inland produzierte Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu den Gestehungskosten in die Grundversorgungstarife einrechnen, abzüglich allfälliger Unterstützungen.

Dabei muss die sogenannte Durchschnittspreismethode nicht angewendet werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Eigenproduktion oder um Beschaffungen handelt. Die zusätzliche Unterstützung für die Wasserkraft läuft 2022 aus. Auf Verordnungsebene hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung Vereinfachungen für Elektrizität aus Klein- und Kleinstanlagen eingeführt, um deren administrativen Aufwand zu reduzieren.

veröffentlicht: 3. April 2019 11:56
aktualisiert: 3. April 2019 12:09
Quelle: SDA

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