Bisher fehlt eine griffige Bestimmung, um den Versuch zu ahnden, in den Sicherheitsbereich des Flughafens einzudringen oder gefährliche Gegenstände einzuführen. Theoretisch könne die Person den Versuch daher so oft wiederholen, bis es gelinge, sofern sie nicht gegen das Waffenrecht verstosse, schreibt der Bundesrat in der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes.
Mit einer neuen Strafbestimmung soll diese Lücke geschlossen werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass bereits der Versuch strafbar ist. Wer ohne Bewilligung eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand in den Sicherheitsbereich eines Flughafens bringt, wird mit einer Busse bis zu 20'000 Franken bestraft.
Strafbar soll auch der Versuch sein, den Sicherheitsbereich unberechtigt zu betreten oder dabei die Sicherheitskontrolle zu umgehen oder zu vereiteln. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Hängige Strafverfahren melden
Als zweite Neuerung will der Bundesrat Fluggesellschaften verpflichten, Passagierlisten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen, wenn wegen Straftaten ermittelt wird oder damit kriminelle Handlungen verhindert werden. Ähnliche Instrumente sind bereits heute in der Zollgesetzgebung und im Ausländerrecht vorgesehen.
Eine Meldepflicht soll es auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte geben, wenn Flughafenangestellte im Sicherheitsbereich verurteilt wurden oder gegen sie Strafverfahren hängig sind. Unter die Meldepflicht an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollen nur Delikte fallen, die für die Luftsicherheit relevant sind.
Störsender im Visier
Weiter sieht der Bundesrat mit der Teilrevision vor, dass im Bereich Flugsicherheit in der Radiotelefonie ausschliesslich Englisch gesprochen werden muss. Dies soll Missverständnisse verhindern.
Mit einer Anpassung des Fernmeldegesetzes will der Bundesrat gegen Störsender vorgehen. Gemäss Fernmeldegesetz dürfen Jammer in der Schweiz schon heute weder angeboten, in Verkehr gebracht, betrieben noch erstellt werden. Nicht verboten sind aber Einfuhr und Besitz dieser Geräte. Das möchte der Bundesrat ändern.
Ferner werden die Bedingungen geregelt, unter denen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Flugsicherungsanbieter übertragen kann. Ausgenommen bleiben Dienstleistungen von nationaler Bedeutung. Darunter fallen etwa die militärischen Flugsicherungsdienste, die An- und Abflugkontrolldienste und die Luftstrassenkontrolldienste.