Das steht in den Sonntagszeitungen

05.05.2019, 08:23 Uhr
· Online seit 05.05.2019, 05:55 Uhr
Die Sechs-Milliarden-Pläne von Bundesrätin Viola Amherd zum Kauf neuer Kampfjets, illegale Moratorien gegen 5G-Handyantennen und die Masern-Hochburgen der Schweiz: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
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Die Schlagzeilen in nicht verifizierten Meldungen:

«Ostschweiz am Sonntag»/«Zentralschweiz am Sonntag»:

Die Schweizer Verteidigungsministerin Viola Amherd (CVP) möchte für neue Kampfjets maximal sechs Milliarden Franken ausgeben. Dies berichten «Ostschweiz am Sonntag» und «Zentralschweiz am Sonntag» unter Berufung auf einen Entwurf für einen angepassten Planungsbeschluss. Das Finanzvolumen für die Kampfflugzeuge ist darin auf «maximal sechs Milliarden Franken» festgelegt. Zudem wird eine hundertprozentige Kompensation verlangt, die zurück in die Schweizer Industrie fliessen soll. Für den Kauf neuer Flugabwehrraketen samt Radar (Bodluv) wird dem Bericht zufolge in dem Papier kein Preis genannt, sondern lediglich festgeschrieben, dass die Beschaffung mit dem Kauf neuer Flugzeuge «zeitlich und technisch koordiniert» werden solle. Amherd plant laut Bericht, dass das Volk über den Kampfjet-Kauf abstimmen kann, nicht aber über die Flugabwehrraketen. Dieses neue Vorgehen hatte der von Amherd eingesetzte Experte und frühere Kampfjetpilot Claude Nicollier in seiner Zweitmeinung zum Grundlagenbericht «Luftverteidigung der Zukunft» vorgeschlagen. Der Ex-Astronaut favorisiert darin auch die Variante zur Beschaffung von 40 neuen Kampfflugzeugen. Dafür reicht das Geld in dem von Amherd vorgeschlagenen Finanzrahmen wohl aber nicht. Experten rechnen bei 40 Jets mit Kosten von gegen acht Milliarden Franken. Mit nur sechs Milliarden würde die Schweiz über eine begrenzte Luftwaffe ohne Reserven etwa bei Problemen bei einzelnen Fliegern verfügen, kommentierte Nicollier die Pläne gegenüber den Zeitungen. «Das ist nicht inakzeptabel, aber sicher nicht vernünftig.»

«SonntagsZeitung»/«Le Matin Dimanche»:

Kantonale Moratorien gegen das Mobilfunknetz der nächsten Generation (5G) sind nach Auffassung des Bundes rechtswidrig. Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung habe der Bund «umfassende Rechtsetzungskompetenz», teilte eine Sprecherin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) der «SonntagsZeitung» mit. Es bleibe deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. «Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig.» Kantone und Gemeinden können den Bau einzelner Antennen durch eigene bau- und planungsrechtliche Vorschriften nur eingeschränkt verhindern, etwa unter dem Gesichtspunkt des Ortsbildschutzes, wie Andreas Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg, der Zeitung erklärte. Bisherige Entscheide des Bundesgerichtes zeigen dem Bericht zufolge, dass Kantone und Gemeinden keine flächendeckenden Moratorien verhängen können. Die Kantone Genf, Jura und Waadt haben ein Moratorium für 5G-Antennen verhängt oder prüfen ein solches. In Bern, St. Gallen und Schwyz sind entsprechende Vorstösse traktandiert. Auch Gemeinden setzten sich gegen 5G-Antennen zur Wehr. Der Bund verkaufte 5G-Konzessionen an Mobilfunkanbieter für total 380 Millionen Franken. Swisscom will laut eigenen Angaben vorerst auf Klagen verzichten.

«NZZ am Sonntag»:

Bei den Ständeratswahlen zeichnet sich ein Frauen-Rekord ab: Nach aktuellem Stand werden 36 Frauen im Herbst für das Stöckli kandidieren, wie die «NZZ am Sonntag» zählte. So viele Politikerinnen hätten sich noch nie für die kleine Kammer zur Verfügung gestellt. Damit würden die Chancen steigen, dass der historisch tiefe Frauenanteil im Ständerat in der nächsten Legislatur wieder ansteige. Derzeit sind sechs von 46 Sitzen im Ständerat von Frauen besetzt, also gerade mal 13 Prozent. Der Frauenanteil im Ständerat ist seit 2003 wieder rückläufig. Damals lag er bei einem Allzeithoch von 23,9 Prozent. Zu den aussichtsreichen neuen Anwärterinnen zählt unter anderem die Urner CVP-Regierungsrätin Heidi Z'graggen, die im Dezember für den Bundesrat kandidiert hatte. Der Berner Politologe Werner Seitz führt den Anstieg der Frauenkandidaturen darauf zurück, dass die Untervertretung der Frauen in der Politik derzeit öffentlich thematisiert werde - zum ersten Mal seit langem. Sowohl im Tessin, in Basel-Land wie in Luzern und in Zürich wurden die Parlamente bei den letzten Wahlen weiblicher. Profitiert hätten die Frauen dem Bericht zufolge vom Gender-Effekt, aber auch von der grünen Welle, die das Land erfasst habe. Bis anhin hätten vor allem Mitte-Links-Parteien Frauen für den Ständerat aufgestellt.

«Le Matin Dimanche»/«SonntagsZeitung»:

Ein möglicherweise wegweisendes Urteil in der Schweiz: Ein ehemaliger Uber-Fahrer hat vor dem Lausanner Arbeitsgericht am Donnerstag einen Prozess gegen den Fahrdienstvermittler Uberpop gewonnen und gilt damit als Angestellter des Weltkonzerns. Das berichten die «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche». Für das Gericht ist die Verbindung zwischen Uber und seinen Fahrern vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Eine niederländische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens muss dem Waadtländer Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung sowie für den Urlaub zahlen, auf den er Anspruch gehabt hätte. «Dieser Fall ist sehr wichtig», sagte der Anwalt des Fahrers den Zeitungen, denn «das Urteil kann viele Menschen dazu motivieren, dasselbe zu verlangen». Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Unternehmen für die Fahrer Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Krankheitstage und Urlaub bezahlen. Derzeit ist das nicht der Fall. Uber kann beim Kantonsgericht und dann beim Bundesgericht Berufung einlegen. Uber sah die Lenker bislang als Selbständigerwerbende an.

 

«NZZ am Sonntag»:

Für die von vielen Umweltpolitikern geforderte Idee einer CO2-Abgabe auf Flugtickets gibt es in der Schweiz einen erheblichen Stolperstein. Die Schweiz könnte die Abgabe lediglich an den inländischen Flughäfen erheben, der Flughafen Basel bliebe ausgenommen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Der Euroairport liegt auf französischem Territorium. «Die Schweiz kann eine Flugticket-Abgabe erheben, einfach nicht ab Basel», erklärte Urs Ziegler, Sektionschef Umwelt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), der Zeitung. Das Bundesamtes für Umwelt war im Herbst in einem Bericht zuhanden der Umweltkommission des Nationalrates zum Schluss gekommen, mit rund 18 Franken für einen Kurzstreckenflug und 200 Franken für einen Langstreckenflug seien die externen Klimakosten abgegolten. Auch habe der Bundesrat die Befugnis eine entsprechende Lenkungsabgabe einzuführen.

«SonntagsBlick»:

Eine geplante Klimaschutz-Demo auf dem Berner Bundesplatz kann nicht wie geplant zwei Wochen vor den eidgenössischen Wahlen stattfinden. Die Stadt Bern hat laut dem «SonntagsBlick» die für den 5. Oktober geplante Kundgebung mit SPlern, Grünen und Grünliberalen unter den Veranstaltern überraschend verboten. Zuvor hatte Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) den Organisatoren bereits eine Bewilligung in Aussicht gestellt. Eine neue Lageeinschätzung habe ergeben, dass mit deutlich mehr Teilnehmern zu rechnen sei als ursprünglich angekündigt. Grosskundgebungen seien in Bern vor den Wahlen verboten. Die Zeitung behauptet, der Demo ablehnend gegenüberstehende SVP-Kreise hätten den Sicherheitsdirektor unter Zugzwang gesetzt. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) sowie drei weitere rechte Gruppen meldeten ebenfalls für Oktober gleich vier Demos gegen ein Rahmenabkommen mit der EU auf dem Bundesplatz an. Bern verbot nun nicht nur die SVP-Kundgebungen sondern auch die Klimaschutz-Demo. Diese soll nun Ende September auf dem Bundesplatz stattfinden.

«SonntagsBlick»:

Die Berner Staatsanwaltschaft will ein Verfahren gegen die Schweizer Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli wegen angeblicher Verleumdung und übler Nachrede gegenüber dem Bieler Hassprediger Abu Ramadan einstellen. Wie der «SonntagsBlick» berichtet, teilte die Berner Justiz den beiden Parteien in einem Schreiben mit, dass sie in Aussicht stelle, das Verfahren gegen die 61-jährige Tunesierin einzustellen. Die Ermittlungen gegen Keller-Messahli laufen seit über einem Jahr. Auslöser war eine Anzeige Ramadans nach einem Artikel im «Bieler Tagblatt», worin Keller-Messahli schwere Vorwürfe gegen den umstrittenen Prediger erhoben hatte. Sie bezichtigte ihn, Gott in einer Predigt um Schutz für Al-Kaida- und IS-Kämpfer in Libyen zu bitten. Ramadan bestreitet dies. In dem Gebet habe der Angeschuldigte weder den IS noch Al Kaida erwähnt, schrieb der «SonntagsBlick» im Oktober 2017, der das Gesprochene hatte übersetzen lassen. Der Imam aus Libyen prüfe derzeit, ob und wie gegen die Verfahrenseinstellung vorgegangen werden könne.

«SonntagsZeitung»:

Der Bund hat die Totalrevision der Oldtimerflieger Ju-52 blockiert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) entzog den beiden Betrieben, die bisher die Maschinen reparierten und instand hielten, die Bewilligung dafür, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Gemäss einem BAZL-Sprecher dürfen momentan weder Betriebe noch Einzelpersonen an den Maschinen Wartungen durchführen. Betroffen sind sowohl die beiden Flugzeuge der Ju-Air in Dübendorf ZH als auch die dritte Maschine, die derzeit im deutschen Mönchengladbach im Museum steht. Die Zulassungen liefen auf die Ju-Air selbst und die Firma Naef Flugmotoren in Dübendorf. Im Rahmen regelmässiger Inspektionen habe das BAZL im Frühling bei der Ju-Air «drei tiefer gehende Kontrollen» durchgeführt. Wie das Amt mitteilte, haben die Experten dabei festgestellt, dass «die Anforderungen an einen zertifizierten Unterhaltsbetrieb nicht erfüllt sind». Details gibt die Behörde nicht bekannt. Ju-Air-Sprecher Christian Gartmann erklärte der Zeitung, die Zulassungen seien «lediglich sistiert, also ausgesetzt». Die Mängel würden nun behoben, damit das Amt die Sistierung aufhebe. Nach den Plänen der Ju-Air sollen die Maschinen 2021 wieder abheben. Nach dem Absturz einer Ju-52 beim Piz Segnas GR am 4. August 2018 mit 20 Todesopfern hatte das BAZL der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen. Dafür erfüllten die Oldtimer die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Künftig darf die Ju-Air nur noch bezahlte Passagierflüge für Vereinsmitglieder anbieten.

veröffentlicht: 5. Mai 2019 05:55
aktualisiert: 5. Mai 2019 08:23
Quelle: SDA

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