Datendiebstahl bei UBS: Prozess wird ohne Angeklagten durchgeführt

08.01.2019, 18:50 Uhr
· Online seit 08.01.2019, 14:52 Uhr
Ein ehemaliger UBS-Angestellter, der mutmasslich Kundendaten gesammelt und im Sommer 2012 an die deutschen Steuerbehörden verkauft haben soll, ist trotz zweimaliger Vorladung nicht vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Der Prozess findet deshalb ohne ihn statt.
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Der 45-jährige Angeklagte soll die Daten gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft haben. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro. Es handelt sich um mindestens 233 Kundendaten, wie aus der Anklageschrift der BA hervorgeht.

Diese beschuldigt den Mann des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses und der Geldwäscherei. Weil bei einer Hausdurchsuchung ausserdem verbotene Munition im Nachttisch des Angeklagten gefunden wurde, wird ihm auch unerlaubter Munitionsbesitz zur Last gelegt.

Der Prozessbeginn hätte eigentlich am Montag beginnen sollen. Weil das Bundesstrafgericht gemäss Aussagen der vorsitzenden Richterin damit gerechnet hatte, dass der Angeklagte nicht erscheinen würde, hatte es eine zweite Vorladung für Dienstag versandt. Aber auch am Dienstag erschien der Angeklagte nicht.

Ebensowenig tat dies seine Ehefrau, die das Gericht als Auskunftsperson vorgeladen hatte. Der Versuch, die Frau polizeilich vorzuführen, blieb ohne Erfolg. Die Kantonspolizei Aargau fand sie nicht zu Hause vor. Auch telefonisch war die Ehefrau nicht erreichbar, wie die Richterin die Anwesenden informierte.

Wenig Details konnten zwei Angestellte der UBS liefern, weil die Ereignisse schon über sechs Jahre zurückliegen. Das Bundesstrafgericht befragte die Frauen am Dienstag als Auskunftspersonen.

Die erste war die ehemalige Chefin des Angeklagten, die sich vorwiegend über die Zugriffsmöglichkeiten allgemein und des Angeklagten auf elektronische und physische Daten äusserte.

Die zweite Auskunftsperson war UBS-intern daran beteiligt, den Datendieb aufzuspüren. Nähere Informationen konnte hingegen der Leiter dieser Untersuchung liefern.

Ausgeschlossen wurde die Öffentlichkeit von der Befragung der Gutachterin, die den psychischen Zustand der Angeklagten untersucht hatte.

Gemäss Aussagen der ehemaligen Chefin des Angeklagten eckte der Mann bei einigen Mitarbeitern immer wieder an und war nicht konfliktfähig. Trotz eines Coachings sei das Verhältnis des früheren UBS-Mitarbeiters mit einigen Arbeitskollegen bis am Schluss schwierig geblieben.

Gemäss Anklageschrift führten Besonderheiten in den an Deutschland gelieferten Daten zum Angeklagten. Gewisse Informationen habe nur er gehabt, heisst es. Bei der Lieferung des Berechtigten der Goldenen Pumuckel Stiftung habe der 45-Jährige ausserdem den Begünstigten der Pumuckel Stiftung angegeben. Und auf eben diesen Datensatz hatte nur er zugegriffen.

Als die BA 2015 die deutschen Behörden rechtshilfeweise um Informationen zu einem Bankkonto des Angeklagten bei einer kleinen deutschen Bank bat, erhielt sie zunächst keine Antwort.

Nach mehrmaligem Nachhaken bekam die BA gemäss Anklage dann ein Schreiben aus Deutschland. Darin wurde die Rechtshilfe mit der Begründung abgelehnt, das Ersuchen könnte wesentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Über das besagte Konto und ein weiteres soll das Entgelt für die Kundendaten gelaufen sein. Mit dem Geld soll der 45-Jährige ein Haus auf Mallorca gekauft und ein Jahr später wieder verkauft haben. Mit diesem Manöver sollte gemäss BA die Herkunft des Geldes verschleiert werden.

Beim Angeklagten fanden die Ermittlungsbehörden keine Unterlagen, die auf zwei bestehende Konten bei den deutschen Banken oder den Hauskauf in Mallorca hingedeutet hätten. Fündig wurden sie im Fahrzeug der Mutter des Angeklagten. Im Kofferraum lagen in eine Decke eingerollt Notizzettel mit Kontaktdaten zu den Belangen auf Mallorca.

Lediglich auf einer SIM-Karte, die der Beschuldigte bei der Hausdurchsuchung zu zerstören versuchte, waren Infos zur gekauften Immobilie und den Bank-Konten.

Das beantragte Strafmass ist noch nicht bekannt. Die BA wird ihre Anträge erst in der Hauptverhandlung stellen. (Fall SK.2016.34)

veröffentlicht: 8. Januar 2019 14:52
aktualisiert: 8. Januar 2019 18:50
Quelle: SDA

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