Gültig ist die Vignette ab 1. Dezember dieses Jahres bis zum 31.Januar 2020 unter der Voraussetzung, dass sie in den Fahrzeugen an der vorgeschriebenen Stelle angebracht wird, wie die Eidgenössische Zollverwaltung am Donnerstag mitteilte. Bei Personenwagen ist dies die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Teil.
In absehbarer Zeit soll es die Möglichkeit geben, die Nationalstrassenabgabe elektronisch zu entrichten. Nach Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat aber beschlossen, die E-Vignette auf freiwilliger Basis einzuführen. Das Finanzdepartement soll bis Mitte 2019 eine Vorlage dafür ausarbeiten.