Doch keine Umnutzung von Scheunen

13.06.2018, 11:49 Uhr
· Online seit 13.06.2018, 11:36 Uhr
Nicht mehr genutzte Ställe, Scheunen und Stadel dürfen nicht einfacher in Wohnungen umgebaut werden. Die Idee begrüssten zwar beide Räte. Trotzdem kam bei der Senkung der Hürden für das Bauen ausserhalb von Bauzonen keine Einigung zustande.
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Der Ständerat hat am Mittwoch eine vom Nationalrat abgeänderte Motion seiner Raumplanungskommission (Urek) stillschweigend abgelehnt. Das Geschäft ist damit vorläufig vom Tisch.

Der Vorstoss verlangte, dass die Kantone Umnutzungen zulassen können, sofern das in ihrem Richtplan vorgesehen ist. Dabei dürften der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Weil die Bauten bereits stehen, drohte laut einhelliger Meinung in beiden Räten keine zusätzliche Zersiedelung.

Weil der Nationalrat der Motion in der Frühjahrssession zwei weitere Anforderungen hinzufügte, ist die kleine Kammer jedoch auf ihren früheren Entscheid zurückgekommen. Eine Mehrheit konnte nichts mit den Kriterien anfangen, wonach die neue Regelung zum einen auf «einer regionalen Planung» beruhen und zum anderen «zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft» führen sollte.

Diese Änderungen schränkten das Motionsanliegen zu stark ein, höhlten dieses gar aus, sagte Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommissionsmehrheit. Es sei schwer vorstellbar, wie eine umgenutzte Baute die Gesamtsituation verbessern können solle.

Ziel sei es, traditionelle Landschaft und traditionelles Kulturgut zu erhalten. Mit dem Zusatz seien die Hürden zu hoch. Ausserdem würden mit diesem Zusatz unklare und nicht messbare Begriffe in den Motionstext aufgenommen, die schwer umsetzbar seien.

Hintergrund der Motion waren zwei Standesinitiativen, die Ständerat und Nationalrat abgelehnt haben. Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten wie Ställe und Scheunen nur unter strengen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Kantone Graubünden und Wallis verlangten daher, dass nicht mehr genutzte Gebäude umgebaut werden dürfen, sofern dabei deren Identität gewahrt wird.

Ganz beerdigt ist die Idee aber nicht. Luginbühl erinnerte daran, dass der Bundesrat voraussichtlich im kommenden Herbst seine Vorlage zur Revision der Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zum Bauen ausserhalb der Bauzone (RPG2) vorlegen werde. Dann könne sich das Parlament erneut mit der Problematik befassen.

veröffentlicht: 13. Juni 2018 11:36
aktualisiert: 13. Juni 2018 11:49
Quelle: SDA

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