Energie-Label für Staubsauger ungültig
Die Luxemburger Richter gaben am Donnerstag einer Klage des Herstellers Dyson statt und erklärten die entsprechende EU-Verordnung für nichtig. Tests mit leerem Behälter kämen den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs nicht so nah wie möglich, hiess es.
Die EU-Kommission, die die Verordnung 2014 erlassen hatte, hat nun rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energielabel ihre Gültigkeit und die Brüsseler Behörde müsste eine neue Verordnung vorlegen, die im Einklang mit der EU-Richtlinie über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs steht.
Die britische Firma Dyson, die Staubsauger ohne Staubbeutel verkauft, hatte ihre Klage damit begründet, dass die jetzige Verordnung irreführend sei.